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Ausnahme von der Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten
Am 4. April 2024 reichte die Ukraine beim Europarat einen schriftlichen Antrag auf eine teilweise Ausnahme von der Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten ein.
Die Artikel der Verfassung, die Beschränkungen unterliegen, garantieren:
í ½í´» Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 30);
í ½í´» Vertraulichkeit von Korrespondenz, Telefongesprächen und sonstiger Korrespondenz
(Artikel 31);
í ½í´» Nichteinmischung in das Privat- und Familienleben (Artikel 32);
í ½í´» Freizügigkeit, freie Wahl des Wohnortes, Recht auf freie Ausreise und Rückkehr in das Hoheitsgebiet der Ukraine (Artikel 33);
í ½í´» Das Recht auf Gedanken- und Redefreiheit, freie Meinungs- und Glaubensäußerung sowie das Recht, Informationen frei zu sammeln, zu speichern, zu nutzen und zu verbreiten (Artikel 34);
í ½í´» Das Recht, sich an der Verwaltung der Öffentlichkeit zu beteiligen
Angelegenheiten, Referenden, das Recht auf freie Wahl und Wahl in Organen der Staatsgewalt und der kommunalen Selbstverwaltung, gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (Artikel 38);
í ½í´» Das Recht, Versammlungen, Kundgebungen, Prozessionen und Demonstrationen abzuhalten, sowie das Streikrecht (Artikel 39,44);
í ½í´» Das Recht, Eigentum zu besitzen, es zu nutzen und darüber zu verfügen (Artikel 41);
í ½í´» Das Recht auf Unternehmertum und Arbeit (Artikel 42, 43);
í ½í´» Das Recht auf Bildung (Artikel 53).
Das Dokument listet außerdem auf, welche Maßnahmen in der Ukraine während des Kriegsrechts als Ausnahme von der Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte angesehen werden können:
í ½í´» Zwangsveräußerung von privatem oder gemeinschaftlichem Eigentum für staatliche Zwecke
í ½í´» Einführung einer Ausgangssperre
í ½í´» besondere Ein- und Ausreiseregelung, Einschränkung der Freizügigkeit und Verkehr von Bürgern, Ausländern und Staatenlosen
í ½í´» Inspektion von Sachen, Fahrzeugen, Gepäck, Fracht, Büroräumen und Wohnungen der Bürger
í ½í´» Verbot ziviler Versammlungen, Kundgebungen, Umzüge, Demonstrationen und anderer Veranstaltungen
í ½í´» Verbot oder Beschränkung der Wahl des Aufenthaltsorts oder Wohnortes
í ½í´» Verbot für Bürger, die bei Militär- oder Sonderbehörden registriert sind, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort ohne entsprechende Genehmigung zu ändern
í ½í´» Einführung einer Militärsteuer für natürliche und juristische Personen.