In Deutschland kriegste nach §188 StG eine Anzeige an den Hals, die von "Hate Aid" e.V. mit staatlichen Mitteln finanziert wird. In erster Instanz ergeht in der Regel OHNE ANHÖRUNG ein Urteil/Strafbefehl - erst in zweiter Instanz würde man höchstwahrscheinlich unter "Meinungsfreiheit" freigesprochen. Da die anzeigende Seite keine Finanzierungsnöte hat - akzeptieren nicht wenige den Strafbefehl in erster Instanz.
Mit Demokratie und Meinungsfreiheit hat das wenig zu tun
In Russland würde sich niemand drum scheren - es würde Dich aber auch niemand beachten mit so einer Aussage... da musst Du schon mindestens noch deinen Hodensack an die KGB-Tür nageln... oder dir ein gefrorenes Hühnchen einschieben... oder in einem Museum vor Kindern einen Porno drehen. Dann klappt's vielleicht mit "dem Gulag" ... wenn nicht gleich beim ersten Mal, dann aber spätestens bei zwanzigsten Mal.