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goldi
NZZ berichtet:
Zitat:
Der prominente Rechtsextremist Martin Sellner ist im Aargau von der Polizei mitgenommen worden
Der durch das Treffen von Potsdam bekannt gewordene Österreicher wollte am Abend im aargauischen Tegerfelden eine Rede halten. Dazu kam es nicht.
Marius Huber, Tobias Marti
Aktualisiert16.03.2024, 19.54 Uhr
«Auf gehts in die Schweiz», sagte Martin Sellner am Samstagmorgen, während er im Auto losfährt. Zu dem Zeitpunkt wusste der 35-jährige österreichische Rechtsextremist laut eigenen Angaben nicht, ob gegen ihn ein Einreiseverbot in die Schweiz bestand.
Später ging die Selbstinszenierung auf den sozialen Netzwerken weiter: Sellner liess sich im Schlauchboot auf dem Bodensee bei seinem angeblichen Grenzübertritt filmen – und mokierte sich dabei nicht nur über Flüchtlinge im Mittelmeer, sondern auch über die Schweizer Sicherheitsbehörden.
An einer Veranstaltung, die im aargauischen Tegerfelden stattfinden sollte, wollte der Mann, dessen Aktionen Deutschland und Österreich in Aufruhr versetzen, am Abend einen Vortrag über «Ethnische Wahl und Remigration» halten. Eingeladen wurde Sellner von der rechten Gruppierung aus dem Raum Zürich, «Junge Tat»....
Kurz nach 18 Uhr machten am Samstag Meldungen die Runde, wonach Sellner von der Polizei abgeführt worden sei. Vor Ort im aargauischen Tegerfelden bestätigte sich der Polizeieinsatz. Mehrere Einsatzwagen der Kantonspolizei Aargau hatten das Aargauisch Kantonale Weinbau-Museum umstellt, wo die Veranstaltung hätte stattfinden sollen. Die Polizei bestätigte vor Ort, dass Sellner mitgenommen worden sei.
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Sellner teilte später an Abend auf Telegram mit, dass er den Polizeiposten wieder habe verlassen dürfen und nun von der Polizei aus dem Kanton Aargau nach Zürich eskortiert werde.
Zürcher Polizei verlangte eine Einreisesperre
Gegen den geplanten Vortrag hatte sich im Vorfeld bereits Widerstand geregt. Die Kantonspolizei Zürich forderte vom Bund, eine Einreisesperre für Sellner zu verfügen. Über die Sperre entscheidet die Bundespolizei Fedpol. Die Gründe, weshalb die Kantonspolizei zu dieser Massnahme gegriffen hatte, kommunizierte sie nicht.
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Hintergrund der Aufregung rund um Sellner ist die Veröffentlichung des Recherchenetzwerks Correctiv. Anfang Januar wurde bekannt, dass Sellner im November in Potsdam vor Unternehmern und Mitgliedern der AfD und der CDU über «Remigration» gesprochen hatte.
Der Begriff steht für die Massenausschaffung von Ausländern mit Integrationsschwierigkeiten – ein Konzept, über das der neurechte Aktivist bereits ausführlich publiziert hat. Nach der Veröffentlichung der Recherche kam es zu bundesweiten Demonstrationen «gegen rechts».
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Dass der Österreicher seine Einreise als Show für sein Publikum inszeniert, gehört zu seiner Masche. So hatte er es schon getan, als er nach Deutschland einreisen wollte. In Deutschland wird derzeit ein Einreiseverbot für Sellner erwogen. Auch dort ist bisher ist nicht öffentlich bekannt, ob ein solches tatsächlich verfügt worden ist.
Sellners Gastgeber von der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» sagten am Freitag gegenüber der NZZ, sie seien bis zuletzt nicht über ein mögliches Einreiseverbot informiert worden.
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Bern verhängte in der Vergangenheit immer wieder Einreisesperren, die sich auf das Ausländer- und Integrationsgesetz stützen. Die entscheidende Richtschnur dabei ist, ob von der betreffenden Person ein Sicherheitsrisiko ausgeht. Bei ausreichend handfesten Annahmen können Fernhaltemassnahmen verfügt werden, konkret eine Einreisesperre, oder bei Personen ohne Schweizer Bürgerrecht die Ausweisung. Diese Verfügungen können angefochten werden.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, dass das Staatssekretariat für Migration Massnahmen ergreift. In diesen Fällen ist nicht die Gefährdung der Sicherheit die Richtschnur, sondern die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Ein Beispiel für Letzteres sind Personen, von denen man annimmt, dass sie an einer Veranstaltung randalieren: Dadurch wird nicht die Sicherheit der Schweiz, aber sehr wohl die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Einreisesperren. Oftmals betrafen sie Personen mit einem islamistischen Hintergrund.
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