die deutschen Ansprüche auf Elsaß und Lothringen würde ich nicht unterschlagen.
Allerdings sind Ansprüche NACH einer ethnischen Säuberung deutlich schwieriger zu argumentieren und nach 70 Jahren schwieriger zu realisieren als VOR einer ethnischen Säuberung (bzw. einer, die erst vor 10 Jahren begonnen hat und noch nicht vollendet war)