Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
Eine Kapitalertragssteuer fällt doch nur bei Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Geldanlageprodukten an?
=> Gewinne aus Wertzuwachs fallen nicht darunter.
KES und Soli, aber nicht wenn man die Haltefrist erfüllt hat.

Hab das vom Steuerberater so vernommen und solange nichts gegenteiliges beschlossen wird. gilt das.