
Zitat von
Nachbar
Wir prüfen zusammen:
# Friseur = Ausgaben der privaten Lebensführung, damit grds. keine Geschäftsausgaben (Ausnahmen ev. bei Models und Hierodulen)
# Kneipenwirt bzw. Gaststätte = Bewirtungskosten, die zu Bewirtungsaufwendungen werden können, soweit betrieblich veranlasst und angemessen. Davon wäre trotzdem ein Teil eine nicht betriebliche Ausgabe, also privat
# Schuputzere = können Kosten und damit Aufwand und damit Betriebsausgaben sein.