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Wir prüfen zusammen:

# Friseur = Ausgaben der privaten Lebensführung, damit grds. keine Geschäftsausgaben (Ausnahmen ev. bei Models und Hierodulen)

# Kneipenwirt bzw. Gaststätte = Bewirtungskosten, die zu Bewirtungsaufwendungen werden können, soweit betrieblich veranlasst und angemessen. Davon wäre trotzdem ein Teil eine nicht betriebliche Ausgabe, also privat

# Schuputzere = können Kosten und damit Aufwand und damit Betriebsausgaben sein.
Willst du mich verarschen?