Ein niedliches Detail zur ukrainischen Email-Mobilisierung:
Sobald die Mobilisierungsbehörde vor 17:00 Uhr die Mitteilung zur Einberufung losschickt „und ist gesendet und beim Empfängers gelandet“ erhält, gilt dieser Tag als Zustellung des Bescheides.
Trifft diese Nachricht nach 17:00 Uhr, so gilt die Zustellung des Bescheides des folgenden Werktags.
Es kann sich also niemand darauf berufen, er hätte keine Kenntnis vom Inhalt nehmen können, sondern der Zugang beim Empfänger der Mobilisierungsnachricht per Mail wird gesetzlich angenommen. Ab diesem Zeitpunkt laufen die Fristen. Ließt er die Mail nicht oder verpasst die Einberufung gilt er automatisch als fahnenflüchtig.
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