Zitat von Kurti Fremdenlegionäre sind normalerweise keine französischen Staatsbürger. Im Sinne des Völkerrechts gelten sie als reguläre Soldaten der französischen Armee.
__________________ Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit Freie Vögel fliegen!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln