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Thema: Impfschäden

  1. #18561
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Im Bezug auf die Covid-Impfungen schon.

    Obduktionen COVID-Impfungen

    Sehr geehrter Herr Müller,

    mit Schreiben vom 05.02.2021 haben Sie sich an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritteine COVID-Impfung stattgefunden hat, obduzieren zu lassen.

    Ihr Schreiben ist mirvon einem Leitenden Oberstaatsanwalt meines Geschäftsbereichs zur Kenntnis gebracht worden.Die Bekämpfung der GOVID19-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alleBereiche staatlicher Gewalt zur Mitwirkung aufruft.

    Jedes staatliche Handeln mussaber auch in der Pandemielage durch eine wirksame Rechtsgrundlage legitimiert sein.Soweit Sie die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten als Obduktionsindikation anführen, sehe ich hierfür jedenfalls-strafprozessual eine solche Rechtsgrundlage nicht.

    Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint.

    Dies bedeutet, dass die Anordnung von Obduktionen mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheitennicht in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt. In Betracht kommen könnteinsoweit allenfalls eine Zuständigkeit der Gesundheitsämter.

    Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt ältererMenschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch desPaul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.

    Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eherausgeschlossen.Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften^im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhinnur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht undFremdverschulden möglich erscheint.

    Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktischeArbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württembergdem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.

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    Ein exzellentes Beispiel für völlig durchgeknallte Bürokraten, denen keine Begründung zu absurd erscheint.

    1. Der Begriff "Anfangsverdacht" ist an sich schon an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Das heißt nämlich, ein Endverdacht ist dann unerheblich, wenn es keinen Anfangsverdacht gab. Total hirnamputiert. Das würde auch bedeuten, dass mit derselben Logik eine Endverurteilung unerheblich wäre, wenn es keinen Anfangsverdacht gab, oder wenn man das Motiv des Täters nicht kennt. Manche Juradeppen sind tatsächlich derart verpeilt. Die drehen völlig frei, wenn sie nur schwarz auf weiß gedruckte Vorschriften vor sich sehen.

    2. Weiterhin kann man an diesem Beispiel gut sehen, dass ein Verbrechen nur groß genug sein muss, dass sich die örtlichen Polizistendarsteller dafür nicht mehr zuständig sehen. Sieht man oft in US-Filmen: FBI schmeißt die örtliche Polizei raus, unterschlägt wichtige Beweise, und keiner kann was dagegen machen.

    3. Was interessiert die persönliche Meinung eines Polizeipräsidenten? Diese Stellungnahme ist völlig deplatziert und unangemessen.

    4. Eine Kausalität zwischen Spritze und Tod wird von vornherein ausgeschlossen, ohne weitere Begründung. Man kann nur hoffen, dass irgendwann die große Verhaftungswelle einsetzt.
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  2. #18562
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Wenn er obduziert wird liegt eine Einwilligung vor oder die Staatsanwaltschaft ordnet eine an.
    Da werden Einstichstellen untersucht, das Blut und Gewebe auf Giftstoffe, natürlich wird auch das Herz obduziert.
    Vielleicht hat seine Ehefrau ihn ja über den Jordan befördert, mit einem besonderes Gute Nacht Trunk oder so.

    ---
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  3. #18563
    viva l'Italia Benutzerbild von melamarcia75
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Und was soll das jetzt? Seit wann erstellen Allgemeinmediziner Studien? Vielleicht können sie diese lesen, aber das ändert nichts daran, dass sie vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen können. Stattdessen hoffen sie, jeden Baum noch besser persönlich zu kennen und zu analysieren.
    In diesem Falle sind es Kardiologen

  4. #18564
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Das kam auch in der Zeitung!

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    In Deutschland gab es auch Heime wo vor der Impfung jede Menge an dem Virus verstorben sind. Und zwar mehr als durch die Impfung.
    Völlig irrelevantes Strohmannargument und billigster Relativismus. Kein Mensch streitet ab, dass in Altenheimen auch gestorben wird.
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  5. #18565
    Mitglied Benutzerbild von schlaufix
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Silencer Beitrag anzeigen
    Ja.

    Der Hertha Bernstein wollte ja nur sich und andere "schützen", ins Restaurant gehen, Reisen, gesumpfte Freunde
    treffen. Sein Glaube an die Pharma Abzocker hat ihn vermutlich das Leben gekostet.
    Ich weiß nicht warum du diesen Vollpfosten überhaupt noch mit "Ja" bestätigst. Wie lebt es sich eigentlich mit der Überzeugung jeder Todesfall sei ein Impfopfer?
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  6. #18566
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von melamarcia75 Beitrag anzeigen
    In diesem Falle sind es Kardiologen
    Ja und? Deine Argumente werden auch immer hilfloser. Kardiologen können auch nur einzelne Herzen begutachten. Um größere Zusammenhänge zu erkennen, wurden sie nicht ausgebildet und fühlen sie sich nicht zuständig.
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  7. #18567
    ÄRA MILEI Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Im Bezug auf die Covid-Impfungen schon.

    Obduktionen COVID-Impfungen

    Sehr geehrter Herr Müller,

    mit Schreiben vom 05.02.2021 haben Sie sich an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritteine COVID-Impfung stattgefunden hat, obduzieren zu lassen.

    Ihr Schreiben ist mirvon einem Leitenden Oberstaatsanwalt meines Geschäftsbereichs zur Kenntnis gebracht worden.Die Bekämpfung der GOVID19-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alleBereiche staatlicher Gewalt zur Mitwirkung aufruft.

    Jedes staatliche Handeln mussaber auch in der Pandemielage durch eine wirksame Rechtsgrundlage legitimiert sein.Soweit Sie die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten als Obduktionsindikation anführen, sehe ich hierfür jedenfalls-strafprozessual eine solche Rechtsgrundlage nicht.

    Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint.

    Dies bedeutet, dass die Anordnung von Obduktionen mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheitennicht in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt. In Betracht kommen könnteinsoweit allenfalls eine Zuständigkeit der Gesundheitsämter.

    Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt ältererMenschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch desPaul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.

    Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eherausgeschlossen.Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften^im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhinnur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht undFremdverschulden möglich erscheint.

    Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz des Vorgangs für die praktischeArbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württembergdem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.

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    Parademuster für einen Zirkelschluss. Impfung kann nicht zum Tode führen, weil keine Fälle bekannt sind, weil wir nicht geprüft haben, weil die Impfung nicht zum Tod führt.

  8. #18568
    viva l'Italia Benutzerbild von melamarcia75
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ja und? Deine Argumente werden auch immer hilfloser. Kardiologen können auch nur einzelne Herzen begutachten. Um größere Zusammenhänge zu erkennen, wurden sie nicht ausgebildet und fühlen sie sich nicht zuständig.
    Ach so... einer klinischen Fachrichtung anzugehören schließt per se epidemiologische Kompetenzen aus

    Du bist ein bisschen durcheinander

  9. #18569
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Da werden Einstichstellen untersucht, das Blut und Gewebe auf Giftstoffe, natürlich wird auch das Herz obduziert.
    Vielleicht hat seine Ehefrau ihn ja über den Jordan befördert, mit einem besonderes Gute Nacht Trunk oder so.

    ---
    Jepp, wird alles untersucht und nachgeprüft bei einer Obduktion. Dieselbe erfolgt aber nach wie vor nur mit einer Einwilligung oder wenn die Staatsanwaltschaft sie anordnet.
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  10. #18570
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Jepp, wird alles untersucht und nachgeprüft bei einer Obduktion. Dieselbe erfolgt aber nach wie vor nur mit einer Einwilligung oder wenn die Staatsanwaltschaft sie anordnet.
    Und es wird garantiert nichts bezüglich der Impfung gefunden.

    ---
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