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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #59641
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Pech? Wenn die gesamte Sippe mit im GULAG landet, kommt es schliesslich nicht zu Vereinsamungen. Alexei Anatoljewitsch Nawalny hat darauf Bestanden allein im GULAG zu verweilen, weil er ein asozialer und unkommunikativer Mensch ist, dem das Glueck im Kreise seiner Familie wahrscheinlich nichts bedeutet.
    Was den geritten hat, aus dem Westen wieder in den Machtbereich Putins zurückzukehren?? Er mußte doch mit seiner Inhaftierung rechnen.

  2. #59642
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Sheharazade Beitrag anzeigen
    Verbreitest du immer noch Lügen? Was ist mit der Rentnergang, die mit Messern und Gabeln einen Staatsstreich planten?

    Was ist mit Horst Mahler?

    Du glaubst auch jeden Systemscheiß
    Diesbezüglich gibt es hierzuforum einige "Gläubige"!

  3. #59643
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Mal eine Frage in die Runde: Weiß eigentlich jemand, warum sich Orban gegen die Aufnahme der Ukraine in die EU sperrt?
    Weil er ein russlandfreundlicher kommunistischer NationalSozialist ist und ausserdem darauf besteht das geltende Statuten der EU eingehalten werden. Um Beitrittsverhandlungen mit EU antragstellenden Aufnahmekanditaten zu eroeffnen, muessen bestimmte Bedingungen erfuellt werden. Die Ukraine erfuellt den ueberwiegenden Teil der Bedingungen nicht und Viktor Orban wehrt sich dagegen das geltendes EU Recht von den Regierungen der transatlantischen Stricherstaaten missachtet bzw. gebeugt wird.

    Das EU-Beitrittsverfahren - Fahrplan

    Kurz & knapp

    Wer kann einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen?

    Jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und fördert, kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Diese Werte sind im wesentlichen die Achtung der Menschenwürde, Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit ( nach Art. 2 EUV).

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Das Beitrittsverfahren folgt einem genauen „Fahrplan“ und regelt die Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union. Es umfasst die drei Phasen Antragstellung, Verhandlung und Ratifizierung (nach Art. 49 EUV) .

    Wie lange dauert es bis zum EU-Beitritt?

    Der Weg in die EU ist oftmals ein sehr langer und umfasst viele Jahre, manchmal Jahrzehnte, an Verhandlungen und Reformanstrengungen.

    Welche Begingungen muss ein Land erfüllen?

    Erst wenn ein Land die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ erfüllt, kann es in die EU aufgenommen werden. Die dort formulierten Reformziele:

    Institutionelle Stabilität,
    Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung,
    eine funktionsfähige Marktwirtschaft,
    die Fähigkeit, den Verpflichtungen einer Mitgliedschaft in der EU nachzukommen.

    Dazu kommt noch das Kriterium der Aufnahmefähigkeit der EU selbst.

    Prinzipiell kann also jedes europäische Länd der Europäischen Union beitreten. Der Zeitraum zwischen Antragstellung und tatsächlicher Aufnahme in die EU umfasst jedoch meist viele Jahre, nicht selten mehr als ein Jahrzehnt. Hat ein Land es geschafft, den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten, eines Bewerberlandes zu erlangen, gehen daraufhin oftmals weitere Jahre ins Land, bis tatsächlich der Startschuss für die Beitrittsverhandlungen erfolgt. Und erst danach beginnt der eigentliche Verhandlungsmarathon, der sich wiederum oft über viele Jahre erstreckt.

    Nur in seltenen Fällen nimmt der gesamte Beitrittsprozess nur wenige Jahre in Anspruch. So wurde Finnland bereits drei Jahre nach Antragstellung in die EU aufgenommen. Die Türkei hingegen liefert ein Beispiel für den langwierigsten Prozess. Vor mehr als zwei Jahrzehnten hat das Land den Antrag zum EU-Beitritt gestellt, und noch immer ist kein Ende der Verhandlungen abzusehen. Vielmehr wurden die Gespräche auf Eis gelegt und ein EU-Beitritt im Sinne einer Vollmitgliedschaft scheint derzeit kaum mehr möglich.

    Nach der großen Welle der Osterweiterung 2004 drosselte die EU zunächst das Tempo was weitere Aufnahmen anbelangt. Nach den schlechten Erfahrungen mit den jüngst hinzu gekommenen Ländern Bulgarien und Rumänien, deren politische Standards noch immer unter den EU-Vorgaben liegen, möchte die EU-Kommission künftig die Reformbemühungen der Kandidaten genauer unter die Lupe nehmen. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte in seinen politischen Leitlinien 2014 verkündet, dass es vorerst keine weiteren Erweiterungen mehr geben würde:

    "Die EU muss bei der Erweiterung eine Pause einlegen, damit wir konsolidieren können, was die 28 Mitgliedstaaten erreicht haben."

    In jüngster Zeit nahm die Bereitschaft, eine zukünftige Erweiterungsrunde anzugehen wieder etwas zu. Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung im Februar 2020 über die „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ konkrete Vorschläge zur Stärkung des Beitrittsprozesses gemacht.. Der Prozess müsse berechenbarer, glaubwürdiger und dynamischer gestaltet und einer stärkeren politischen Steuerung unterworfen werden.

    Die einzelnen Phasen des Beitrittsverfahrens

    Von der Antragstellung zum Kandidatenstatus

    Strebt ein Land die Mitgliedschaft in der EU an, muss es zunächst einen Beitrittsantrag stellen. Dieser ist an den Rat der Europäischen Union zu richten. Daraufhin erfolgt eine Prüfung des Beitrittsantrages durch die Europäische Kommission. In einer Stellungnahme („Avis“) spricht die Kommission Empfehlungen für weitere Annäherungsschritte aus. Diese enthalten entweder die Befürwortung zur Verleihung des Kandidatenstatus oder Vorgaben („Benchmarks“), die das Land zunächst noch erfüllen muss. Eventuell kann sich die Kommission auch zusätzlich schon für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Bewerberstaat aussprechen. Meist ergeht diese Empfehlung jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Nun muss der Rat der Europäischen Union darüber entscheiden – auf der Grundlage der Stellungnahme – ob er dem beitrittswilligen Land tatsächlich den Kandidatenstatus verleiht. Die Zustimmung muss einstimmig erfolgen. Von der Antragstellung bis zur Verleihung des Kandidatenstatus vergehen manchmal ein paar Jahre.

    Vom Kandidatenstatus zum Beginn der Beitrittsverhandlungen

    Hat ein Land den Kandidatenstatus erreicht, überwacht die Europäische Kommission die Reformfortschritte des Landes und hält diese in jährlichen Fortschrittsberichten fest. Sind erste ausreichende Fortschritte erzielt, wird die Europäische Kommission Empfehlungen für die Eröffnung der eigentlichen Beitrittsverhandlungen aussprechen.

    Auch hierüber muss der Rat der EU ein einstimmiges Votum erteilen. Lief die Abstimmung erfolgreich ab, erteilt der Rat der EU der Europäischen Kommission ein Mandat zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Legen einzelne Mitgliedstaaten ein Veto und sprechen sich gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aus – wie beispielsweise jüngst Bulgarien bezüglich Nordmazedoniens – verzögert sich die Aufnahme von Verhandlungen weiterhin. Also auch in dieser Phase des Beitrittsprozesses können mehrere Jahre verstreichen.

    Die Beitrittsverhandlungen

    Grundsätzlich ist in dieser Phasen vorgesehen, alle Bereiche zu verhandeln, die für eine zukünftige Mitgliedschaft eine Rolle spielen, so etwa Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr. Ziel ist die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU, der sogenannte „Acquis », durch das jeweilige Kandidatenland.

    Der Acquis wird für die Verhandlungen in 35 thematische Kapitel unterteilt.

    Die Verhandlungen finden faktisch auf zwei Ebenen statt. Im Rat der EU legen die Mitgliedsstaaten den Verhandlungsrahmen fest. Die Verhandlungen werden zwischen der Kommission und der Regierung des Kandidatenstaates geführt. In sogenannten „Beitrittskonferenzen“ wird über Öffnungen und Schließungen von einzelnen Verhandlungskapiteln beschlossen, nach einstimmiger Zustimmung aller Mitgliedstaaten.

    Für jedes einzelne Kapitel bedarf es den Beschluss zur Öffnung sowie am Ende den Beschluss zur erfolgreichen Schließung. Werden keine Fortschritte erzielt oder gar Rückschritte, können die einzelnen Kapitel auch suspendiert werden – wie vielfach im Fall der Türkei geschehen. Auch die Verhandlungen insgesamt können ausgesetzt werden.

    Eine seit 2004 existierende „Suspensions-Klausel“ sieht die Aussetzung von Beitrittsverhandlungen vor, im Falle schwerwiegender und anhaltender Verletzungen der Grundwerte der EU: Freiheit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Rechtstaatlichkeit.

    Der Beitrittsvertrag

    Sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen und alle Kapitel erfolgreich geschlossen, wird ein Beitrittsvertrag entworfen, der die Ergebnisse der Verhandlungen enthält (d.h. etwaige Übergangsfristen und Schutzklauseln, Bestimmungen über notwendige Anpassungen der EU-Institutionen und Verträge und das voraussichtliche Beitrittsdatum).

    Der Beitrittsvertrag bedarf anschließend noch der Billigung durch den Rat der EU, die Europäische Kommission sowie das Europäische Parlament.

    Mit der Unterzeichnung des Vertrages erhält das Kandidatenland den Status eines „beitretenden Staates“ und damit gewisse Vorrechte bis zu seinem endgültigen EU-Beitritt, bis zum dem auch noch etwas Zeit vergehen kann. So kann das Land bereits in diesem Stadium des Beitrittsprozesses an Sitzungen der EU-Organe als „aktiver Beobachter“ teilnehmen und besitzt dort ein Rede- aber kein Stimmrecht.

    Die Ratifizierung

    Anschließend folgt die Ratifizierung des Beitrittsvertrages durch jeden EU-Mitgliedsstaat und den Beitrittskandidaten nach jeweiligen internen Bestimmungen. Ist dieser Prozess abgeschlossen, tritt der Beitrittsvertrag an dem vorgesehenen Datum in Kraft und besiegelt damit die Vollmitgliedschaft des beitretenden Staates.

    Quellen:

    Europäisches Parlament: Das Beitrittsverfahren und die Beitrittsbedingungen

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    Geändert von ABAS (15.12.2023 um 18:34 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

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  4. #59644
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Dagegen haben die Panzer jetzt einen Aufbau...Javelin ist nutzlos geworden.
    Wenn Putin ernst macht gibt es in 24 Std keine Ukraine mehr...bisher spielt er nur Krieg.
    Menschen wie Dementi sollte man an die Front schicken...dann würden nur noch die Vernünftigen überleben und Frieden machen
    Putin spielt dieses Ukrainespiel halt mit. Ist eine Militärübung. Und er schont seine Soldaten. Wenns keine ukrainische Soldaten mehr gibt, gibts einen Deal mit dem Westen. Noch gibts das ukrainische Heer.

  5. #59645
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Das war doch aber genau der Sinn und das Ziel der Rüstungsspirale, die durch den Untergang der Sowjetunion den Kalten Krieg beendete. Dass wir jetzt in der Anfangsphase eines neuen Kalten Krieges sind, hätte vor 30 Jahren niemand für möglich gehalten. Alle setzten seit den 90er Jahren auf Annäherung...
    Offensichtlich setzt keiner mehr auf Annäherung und das schon länger und nicht erst seit dem Maidan.
    Laut Natoakte 1997 sollten ja Russland und die Nato so handeln, das kein Staat in Europa mehr isoliert da steht.

    Nur der "neue kalte Krieg" wenn er dann kommt, wird sich nicht so lösen lassen, wie der alte. Die Vorzeichen haben sich geändert
    und das nicht zu unserem Vorteile. Waren damals die USA und Europa technologisch weit weit führend, ist dies mit China nun vorbei.
    Bei einer neuen Rüstungsspirale kann der Schuss nun für uns nach hinten los gehen.
    Wenn wir dann Glück hätten, gäbe es auf längere Zeit ein Patt, was aber auch ein Risiko darstellt.

  6. #59646
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Senator_74 Beitrag anzeigen
    Ohne NATO hätte Europa längst "Arsch hoch!"
    Ohne NATO wäre Europa so wie die Schweiz.

  7. #59647
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ohne die Atomwaffen könnte dieser Putin nicht so eine dicke Lippe risikieren und uns Europäern einen Krieg vor der Haustüre "bescheren"...
    Ohne Atomwaffen hätte der Ami diesen Krieg nie inszenieren können. Und andere Kriege ebenso nicht.

  8. #59648
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Ohne NATO wäre Europa so wie die Schweiz.
    Mit 25% Ausländeranteil, Tendenz steigend, immenem Fremdkapital (tw. Schwarzgeld), überteuerter Schokolade, ebensolchen Uhren und ein wenig echtem Emmentaler? Danke, nein. Vom Sozialsystem ganz zu schweigen.

  9. #59649
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Genau so schaut es aus. Die Herrscher wollen bestimmen was zu sehen und zu hören ist, nennt sich Demokratie.
    Darum nenne ich dieses Gebilde Demokratur und man darf gespannt sein wie lange sich das noch hält ...
    Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)

  10. #59650
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Senator_74 Beitrag anzeigen
    Mit 25% Ausländeranteil, Tendenz steigend, immenem Fremdkapital (tw. Schwarzgeld), überteuerter Schokolade, ebensolchen Uhren und ein wenig echtem Emmentaler? Danke, nein. Vom Sozialsystem ganz zu schweigen.
    Ausländer hat Deutschland keine. Die haben einen Pass. In der Schweiz ists schwieriger, einen Schweizer Pass zu bekommen. Die Ausländer dort sind hochqualifiziert - und arbeiten, bis auf die, die die EU aufgezwungen hat. Du warst noch nie in der Schweiz.

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