User in diesem Thread gebannt : ABAS |
Hoffentlich bekommt der Judenluemmel richtig eine auf die Glocke und der gebeutelte Hotelmitarbeiter in einem anschliessenden Zivilprozess eine fette Entschaedigung zugesprochen.
So stellte ich mir das theoretisch vor. Die Praxis wird uns die bundesrepublikanische Judikative schon zeigen.
§186 StGB Üble Nachrede
Nach meinem Rechtsverständnis muss derjenige, der die Behauptung aufstellt, beweisen, dass sie wahr ist.Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das wird Ofarim nicht können.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Warum heißt es eigentlich Jud-ikative?
Ich befürchte leider , daß Dein Rechtsverständnis mit dem gegenwärtigen Rechtsverständnis der kunterbunten Justiz nicht gerade konform gehen kann...
Denn die gegenwärtige Staatsräson hat sich ohne jede Hinterfragung den besonderen Schutz der Juden auf die Kleider geschrieben...
Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...
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