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Thema: Krieg in Israel ab 7.10.2023

  1. #17711
    Excellence of Execution Benutzerbild von Hitman
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Chinon Beitrag anzeigen
    Danke sehr! Erbärmlich, wie sich Systemstricher an der Wortwahl aufgeilen und meinen sie hätten damit ein Argument vorgebracht. Der blut- und ausrottungsgeile Forthcoming Fire kommt sogar mit Sachen an, die mit dem Thema "Israel und Hamas" nicht das Geringste zu tun haben.
    Ey lass mal den Fire in Ruhe du Hetzer.

  2. #17712
    Mitglied Benutzerbild von Chinon
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Hitman Beitrag anzeigen
    Ey lass mal den Fire in Ruhe du Hetzer.
    Leck mich doch am Arsch, du Volldepp!
    "Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes", (Francis Delaisi, Gewerkschafter, Sozialist und Mitarbeiter Aristide Briands beim Völkerbund).

  3. #17713
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Panther Beitrag anzeigen
    Französische Senatoren haben einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kritik an Israel vorgeschlagen.
    Nach den vorgeschlagenen neuen Gesetzen würde die Anfechtung der Existenz des Staates Israel mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr geahndet,
    während die Provokation von „Hass“ gegen Israel mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden könnte.
    Die freie Meinungsäußerung wird überall von Anhängern Zions und Judas angegriffen.
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    Das kommt in der BRD auch.*
    Beim Thema Israel und Juden haben die westlichen Demokraten keine Toleranz.
    *Falsch! F macht es uns nach, wir haben die Gesetze doch bereits!

    Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.


    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

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    ...
    Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  4. #17714
    Cudi
    Gast

    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von ladydewinter Beitrag anzeigen
    Was WILL UNS DAS BILD über den Großmufti von Jerusalem sagen?
    Eine Symbiose der Freundschaft, wie @tosh es gerne sehen wollte.

  5. #17715
    Mitglied Benutzerbild von Forthcoming Fire
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Wird es noch schlimmer ?

    Wissenschaftler beweisen das es einen Schöpfer Gott gibt , das hieße ja das die ganze Evolutionsgeschichte Humbug wäre !
    Der Typ ist derartig verbohrt,dass keine vernünftige Diskussion mit ihm möglich ist.
    Wenn das Herz nicht Untertan ist,herrscht es. (Horaz)

  6. #17716
    Cudi
    Gast

    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das scheint so! Der weltoeffentliche Rueckhalt zur militaerischen Entmachtungsschlag bzw. Beseitigung des israelischen Likudregimes ist bisher noch nicht gegeben. (....)
    Eben! Die Araber sind dazu nicht faehig, weil sie untereinander zu sehr zerstritten sind. Die Luftblasen aus Teheran resultieren daraus, die Sunniten der arabischen Welt vorzufuehren.

  7. #17717
    https://www.algerie360.co Benutzerbild von ladydewinter
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    *Falsch! F macht es uns nach, wir haben die Gesetze doch bereits!

    Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.


    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

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    ...

    Das hat etwas mit der französischen Interna zutun und den Altkolonien von F.
    M6,Macron und Copains,Bibi und Gang .3
    Eine israelische Immobilienfirma hat per Gerichtsbeschluss einen Stadtteil in Tanger für die Sepharthim räumen lassen ,die dieses Viertel im Jahre 40 bis 45 verlassen haben. Die Menschen die dort wohnten sind auf der Strasse gelandet um den Separthim Platz zu machen..Der König schweigt.!!!!
    Weitere Beschlüsse folgen für Tunesien und Algerien.Genau dafür kocht dort unten die Suppe ,was aber verschwiegen wird von der deutschen Presse.
    Erez die Zweite aber nicht im nahen Osten.Operation Delta die Zweite.

    Statut Muselman auf Zionisch.
    Dauert zulange um das zu erklären.
    Landenteignung die zweite.!!
    Tombé pour la france



    Es wird nichts so sehr geglaubt wie das, was nicht gewusst wird.



    Décès de Khaled Nezzar à l'âge de 86 ans - Algerie360


    Je ne suis pas Charlie... et j't'emmerde - Kontre Kulture

  8. #17718
    Mitglied Benutzerbild von Forthcoming Fire
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ideologie hat in der Politik und zwischen Staaten nichts verloren.
    Es gibt zwischen Staaten keine Freundschaft und keine Feindschaft, somit auch keine "wertegeleitete Außenpolitik",
    die irgendwelche inneren Vorkommnisse in fremden Staaten zum Maßstab ihres Handelns macht.

    Maßstab der eigenen Politik darf immer nur das eigene Volk und dessen Interessen sein.

    BRD-Politiker handeln nicht im Interesse des dt. Volkes, da kannst du gegen Putin und den Iran wettern wie du willst.
    Jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, weiß, daß uns diese Länder nicht geschädigt haben, aber die BRD-Politiker unter fremder
    Führung sehr wohl.

    ---
    Was soll ich dem entgegnen? Du hast recht.
    Wenn das Herz nicht Untertan ist,herrscht es. (Horaz)

  9. #17719
    Mitglied Benutzerbild von Forthcoming Fire
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Chinon Beitrag anzeigen
    Leck mich doch am Arsch, du Volldepp!
    Danke für die Bestätigung,du "Schöngeist".
    Wenn das Herz nicht Untertan ist,herrscht es. (Horaz)

  10. #17720
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
    Eben! Die Araber sind dazu nicht faehig, weil sie untereinander zu sehr zerstritten sind. Die Luftblasen aus Teheran resultieren daraus, die Sunniten der arabischen Welt vorzufuehren.
    Von mir wurde nicht behauptet das die Araber dem Likudregime ein Ende setzen und den Staat Israel zerschlagen. Es gibt nicht nur Araber im Nahen Osten sondern die Islamische Repulik Iran, welche als Bruderstaat der Russischen Foederation und VR China schon seit vielen Jahrzehnten Wirtschaftsbeziehungen und militaerische Sicherheits- bzw. Beistandsabkommen haben.

    Iraner sind keine Araber. Russen und Chinesen sind ebenfalls keine Araber!

    Sicherheit und Frieden im Nahen Osten gibt es erst, wenn das rechtsnationale, kapitalistisch-zionistische Likudregime militaerisch entmachtet und danach dem failed State Israel die Eigenstaatlichkeit dauerhaft entzogen wird. Meine Genossen der Revolutionawren Garden der Islamischen Republik Iran, Russischen Foederation und VR China werden die verantwortungsvolle Aufgabe uebernehmen und zwar ohne UN Mandat des Sicherheitsrates, weil die von den sefardisch-juedischen Diasparamaechte dominierte USA die notwendige Vorgehensweise sonst durch ein Veto im UN Sicherheitsrat verhindern.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

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