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Thema: * brennende E-Autos *

  1. #141
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Ja, eigentlich müßte jedes E-Auto mit entsprechenden Warntafeln als Gefahrguttransport gekennzeichnet sein.
    Auf jeden Fall ist was in der Diskussion:

    Dienstag, 16.17 Uhr

    Der gefährliche Brand auf der „Fremantle Highway“ führt zu ersten Reaktionen auf offizieller Ebene. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, prüft die Weltschifffahrtsorganisation IMO, eine Unterorganisation der UN, neue Sicherheitsregelungen für den Transport von Elektrofahrzeugen. Die aktuell geltenden Vorschriften würden damit erweitert werden.

    Der Reederverband VDR verwies in dem Zusammenhang auf die ungeklärte Brandursache auf der „Fremantle Highway“, schreibt die FAZ. Lithium-Ionen Batterien von Elektrofahrzeugen sind laut Fachleuten äußerst schwierig zu löschen und stellen daher ein Risiko an Bord dar.
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    Ich hab jetzt in der Bücherei den bisher unbekannten Krimi von Edgar Wallace entdeckt: Der Siezer!


  2. #142
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Muss das E-Auto dann nicht generell als Gefahrguttransport gekennzeichnet sein, denn auch der Käufer fährt ja mit dem Gefahrgut.
    Hier gilt, was im gesamten Bereich von Gefahrgut gilt - es kommt auf die Menge an. Bis zu einer Punkteanzahl X (ja nach Stoff erfolgt eine andere Berechnung, als Beispiel - sinnbildlich, fährst Du Benzin sind um die 300 Liter frei, fährst Du Diesel sind es 1 000 Liter, hat was mit der Zündwilligkeit umd damit Gefährlichkeit zu tun) brauchst Du weder eine Kennzeichnung noch den Gefahrgutschein, dass Du dieses "Gefahrgut" bewegen darfst und da liegen die aktuellen Akkus deutlich darunter.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  3. #143
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall ist was in der Diskussion:
    Dir Regeln zum Transport / Bewegung von Gefahrgut und der Kennzeichnung sowie Berechtigung ob man diesen Stoff überhaupt bewegen darf sind doch längstens geregelt - was will man da noch diskutieren?
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  4. #144
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich brennen e-Autos nur,
    wenn Strom fließt.

    Es mag sein, daß die wenigen 25 e-Autos am
    Ladekabel angeschlossen waren.

    Schiffsbrände kommen auch ohne e-Auto vor.

    Hauptsächlich die Aluminium-Stromkabel brennen.
    e-Autos brennen, wenn Strom fließt, da haben Sie recht. Nur kann der Strom auch intern in der Batteriezelle fließen, diese und die Nachbarn aufheizen und explodieren. Das ist eine Kettenreaktion.

    Selbst mit einer einfachen 1.5V Batterie können Sie einen Brand auslösen, wenn Sie einen externen Kurzschluss auslösen.
    Der Himmel hat strenge Einwanderungsregeln.
    Die Hölle hat offene Grenzen.

  5. #145
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Auf der Autobahn zwischen Schtugard und Pforzheim brennt ein Tesla.
    focus.de

    noch mehr davon
    die Anhänger vom Spätzle-Mao brauchen das

  6. #146
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Auf der Autobahn zwischen Schtugard und Pforzheim brennt ein Tesla.
    focus.de

    noch mehr davon
    die Anhänger vom Spätzle-Mao brauchen das
    Ich hätte gerne mal auf der Webcam nach der hohen Rauchwolke nachgeschaut. Aber die sind ja seit 1,5 Jahren wegen es Ukrainekrieges abgeschaltet. Dabei sind wir ja nicht mal im Konflikt offiziell beteiligt.
    Der Himmel hat strenge Einwanderungsregeln.
    Die Hölle hat offene Grenzen.

  7. #147
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: * brennende E-Autos *



    weniger als 5 Minuten und nix ist mehr da

    ‘Bloody Dangerous:’ Jeremy Clarkson Blasts Electric Cars over Safety Concerns

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  8. #148
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Ich hab einen defekten Akku vom E-Bike, auf der Deponie haben sie abgewunken und mich zu ATU geschickt, die wollen das Ding aber auch nicht haben.
    Ich soll ihn zum Händler bringen wo ich das Rad gekauft habe, irgendwie ahne ich es, die werden auch abwinken.
    Nicht das ich mal ein Buch schreiben kann, "Ich und mein Akku".
    Der Händler ist gesetzlich verpflichtet die Akkus zurück zu nehmen. Ja sogar Akkus, die er gar nicht verkauft hat, die aber von der gleichen Art sind, die er verkauft hat. Steht im Batteriegesetz und hat mich bisher abgehalten, geschäftlich so einige Ideen umzusetzen, die mit LiFePO-Akkus zu tun haben und eigentlich ein großes Potential haben. Diese sind nebenbei bemerkt um Welten sicherer als die herkömmlichen Li-Ion und LiPo-Akkus, aber trotzdem ist man als in Verkehrsbringer verpflichtet, diese und gleichartige zurück zu nehmen.

    Dann mal viel Spaß, als Kleinunternehmer. Die gleiche Art von Regelung, wie auch beim ElektroG und der WEEE-Nummer, um jede Art von Unternehmertum schon im Keim zu ersticken und große Konzerne prinzipiell zu bevorteilen. Wir leben ja schließlich im Kapitalismus und nicht etwa im Kommunismus für Oligarchen und die ihnen gehörenden Konzerne. Nur ein vom Putin bezahlter Kreml-Troll wie ich könnte auf solche Verschwörungstheorien kommen ...
    "Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
    "Der Westen ist das Imperium der Lügen" - Putin
    “Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein." - Goethe

  9. #149
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Nicht Sicher Beitrag anzeigen
    Der Händler ist gesetzlich verpflichtet die Akkus zurück zu nehmen. Ja sogar Akkus, die er gar nicht verkauft hat, die aber von der gleichen Art sind, die er verkauft hat. Steht im Batteriegesetz und hat mich bisher abgehalten, geschäftlich so einige Ideen umzusetzen, die mit LiFePO-Akkus zu tun haben und eigentlich ein großes Potential haben. Diese sind nebenbei bemerkt um Welten sicherer als die herkömmlichen Li-Ion und LiPo-Akkus, aber trotzdem ist man als in Verkehrsbringer verpflichtet, diese und gleichartige zurück zu nehmen.

    Dann mal viel Spaß, als Kleinunternehmer. Die gleiche Art von Regelung, wie auch beim ElektroG und der WEEE-Nummer, um jede Art von Unternehmertum schon im Keim zu ersticken und große Konzerne prinzipiell zu bevorteilen. Wir leben ja schließlich im Kapitalismus und nicht etwa im Kommunismus für Oligarchen und die ihnen gehörenden Konzerne. Nur ein vom Putin bezahlter Kreml-Troll wie ich könnte auf solche Verschwörungstheorien kommen ...
    Ich hab den Verkaufsbeleg von dem Fahrrad nicht mehr.
    Hab jetzt eine Firma gefunden welche das Teil zurücknimmt, nennt sich Akku-Tauscher, irgendwie ahne ich das es nicht kostenlos sein wird.

  10. #150
    Verschwörungstheoretiker Benutzerbild von Nicht Sicher
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    Standard AW: * brennende E-Autos *

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Ich hab den Verkaufsbeleg von dem Fahrrad nicht mehr.
    Hab jetzt eine Firma gefunden welche das Teil zurücknimmt, nennt sich Akku-Tauscher, irgendwie ahne ich das es nicht kostenlos sein wird.
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    § 9 Pflichten der Vertreiber
    (1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Im Versandhandel ist Handelsgeschäft im Sinne von Satz 1 das Versandlager.
    (2) Die Vertreiber nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu überlassen. Die Bindung an ein Rücknahmesystem erfolgt für mindestens zwölf Monate. Eine Kündigung ist nur zulässig bis drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder, falls keine Laufzeit vereinbart ist, bis drei Monate vor Ablauf der zwölf Monate. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder keine Kündigung erklärt, verlängert sich die Laufzeit um mindestens zwölf weitere Monate. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, sofern die Genehmigung des Rücknahmesystems während der Laufzeit entfällt.
    (3) Soweit ein Vertreiber vom Angebot nach § 8 Absatz 1 keinen Gebrauch macht und Fahrzeug- und Industriebatterien selbst verwertet oder Dritten zur Verwertung überlässt, hat er sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 14 erfüllt werden. Für Fahrzeug- und Industriebatterien, die der Vertreiber einem gewerblichen Altbatterieentsorger mit dem Ziel der Verwertung überlässt, gelten die Anforderungen des § 14 zu Gunsten des Vertreibers als erfüllt. Satz 2 gilt auch für Fahrzeugbatterien, die der Vertreiber einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dem Ziel der Verwertung überlässt.
    (4) Die Kosten für die Rücknahme, Sortierung, Verwertung und Beseitigung von Geräte-Altbatterien dürfen beim Vertrieb neuer Gerätebatterien gegenüber dem Endnutzer nicht getrennt ausgewiesen werden.
    "Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
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