Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
.. genau das ist der Punkt ... die sind nicht gefälscht ... die sind mit Absicht falsch dargestellt worden , was rechtlich aber ein gewaltige Unterschied ist , ansonsten würde man sie ja verklagen ..
Ein falscher Lebenslauf ist ein gefälschter Lebenslauf und dafür kann man nur verklagt werden, wenn man sich damit einen Posten/Vorteil erworben hat, der Voraussetzungen bedingt, die man nicht erfüllt. Da man als Minister keine irgendwelchen Bildungs- oder Berufsvoraussetzungen mitbringen muss, kann sie für Ihre Fälschungen auch nicht verklagt werden. Fälschungen sind es dennoch.