User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi |
Du vergisst dabei zum Einen, was war, nach westlichen Massstäben der Schrott noch Wert. Für Konkurrsmasse zahlt Niemand etwas.
Die VEB's waren zu mehr als 95% runtergewirtschaftet und seit Honeckers Machtübernahme standen Modernisierungen fast nirgendwo auf dem Plan.
Zum Anderen, die Produkttionsfirmen, welche in der Ex-DDR investierten, verscherbelten später zum Teil alles wieder,
als ihre Konkurrenten in Polen und CZ usw. investierten, wo der Lohn ab den 01.07.1990 nur 1/30 stel des dann geltenden DDR-Lohnniveaus hoch war,
und folgten zwangsläufig den Konkurrenten in die neuen Nidrieglohnländer.
Viele, welche in Immobilien investiert hatten, gingen im Laufe der 90 Jahre dann Pleite.
Wer investierte und blieb musste einen verdammt langen Atem haben.
Das Problem bei der Gesamtbewertung ist, das zu Viele die Ex-DDR nur im Zusammenhang mit der EX-BRD und damit total isoliert betrachten,
aber nicht in der Lage sind, über den Tellerrand zu schauen, d.h. die Situation nach 1990 in Polen, CZ, Ungarn usw.usw. mit einzubeziehen.
Oder diese Leute wollen dies nicht, weil sonst ihre Ansichten mit der Realität nicht mehr zusammen passen würden,
und so wollen sie lieber bei ihren Ansichten bleiben!
Tja, da gehen wohl die Meinungen auseinander.
Sehen wir mal,
in Bezug auf Deinem zweiten Absatz, bei Wiki nach:
Ups, was steht denn da?
Er ist dann wohl doch länderabhängig zuständig!
" Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für 123 Staaten (60 % aller [Links nur für registrierte Nutzer] mit etwa 30 % der Weltbevölkerung) zuständig.[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]"
[Links nur für registrierte Nutzer]
Damit wäre der Haftbefehl ein "politischer Haftbefehl", aber juristisch nicht zu verwerten, eben
weil er für Russland nicht zuständig ist, wie übrigens auch nicht für die USA.
Und was findet man weiter?
„Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur [Links nur für registrierte Nutzer] nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität.
Heisst, selbst da, wo er Macht hätte, ist diese noch eingeschränkt.
Stimmt alles, was du sagst. Nur interpretierst du das mit der "Zuständigkeit" nicht richtig. Länderunabhängig heißt, dass Kriegsverbrechen oder Völkerrechtsverletzungen dort zur Anklage kommen, egal welche Staatsangehörigkeit der Beschuldigte hat oder in welchem Land diese Verbrechen stattfanden. Richtig ist jedoch, dass die jeweiligen nationalen Rechtsprechungen vorrangig sind.
Heißt weiter: Selbst ein Land, das zu den Vertragsunterzeichnern zählt und einen von diesem Gerichtshof verurteilten Kriegsverbrecher beherbergt, muss diesen nicht nach Den Haag ausliefern, wenn die jeweilige nationale Gerichtsbarkeit eine Auslieferung verhindern würde.
"Du kannst den Ozean nicht überqueren, wenn du nicht den Mut hast, die Küste aus den Augen zu verlieren."
Christoph Kolumbus
"Du kannst den Ozean nicht überqueren, wenn du nicht den Mut hast, die Küste aus den Augen zu verlieren."
Christoph Kolumbus
Aktive Benutzer in diesem Thema: 63 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 63)