Das stimmt nicht ganz. Es werden auch Haftbefehle in Ländern für gewisse Personen ausgestellt wo man ganz genau weiß, dass zwischen den Ländern kein Auslieferungsabkommen besteht.
Des Weiteren ist der Internationale Strafgerichtshof auch nicht einer Länderzuständigkeit unterworfen; Der Internationale Strafgerichtshof ist aber für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Und zwar länderunabhängig!