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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #7831
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Anhalter Beitrag anzeigen
    Dann nenne bitte Beispiele von geistig weit überlegenen Demokraten, oder war das jetzt ironisch ?
    Ich würde zum Thema Demokratie niemals Witze machen und kann dir aus dem Stand sofort zwei Beispiele geistig weit überlegener Demokraten nennen: Robert Habeck und Annalena Baerbock.
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  2. #7832
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Nein, dort steht die Wahrheit, du bist ein Populist der einfachen Lösungen.

    Populismus der einfachen Lösungen. Man hätte 2008 in der Finanzkrise die gierigen Banker bestrafen sollen.
    Man hätte 2015 in der Flüchtlingskrise die Grenzen dicht machen sollen. Man hätte nicht in „Corona-Hysterie“ verfallen dürfen.
    Man sollte beim CO2-Ausstoß an China und USA ran. Oder: Man sollte sich mit Putin verständigen, dann hätten wir wieder günstiges Gas.


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    ---
    Ja, noch bin ich ein Populist der einfachen Lösungen! Aber nun wurde mir in diesem Artikel.... ich möchte ihn vorsichtig optimistisch sogar als eine Offenbarung bezeichnen... eine Ausstiegsperspektive aus dem Populismus aufgezeigt....
    Geändert von Maitre (27.06.2023 um 17:45 Uhr)
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  3. #7833
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Ich würde zum Thema Demokratie niemals Witze machen und kann dir aus dem Stand sofort zwei Beispiele geistig weit überlegener Demokraten nennen: Robert Habeck und Annalena Baerbock.
    Um Himmels willen, dann doch lieber Sahra Wagenknecht !
    [B][COLOR=#0000ff]Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)[/COLOR][/B]

  4. #7834
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Anhalter Beitrag anzeigen
    Um Himmels willen, dann doch lieber Sahra Wagenknecht !
    Ist die aber nicht eine linkspopulistische, rechtspopulistische Demokratiegegnerin?
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  5. #7835
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    AfD-Landrat muss zum Demokratie-Check!

    Warum muss der AfD-Mann zum Demokratie-Check?

    Laut Thüringer Kommunalwahlgesetz kann niemand zum Landrat gewählt werden, der „nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
    im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Weil sein AfD-Landesverband schon im März 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde,
    gibt es im Fall Sesselmann Bedenken.


    Laut Innenstaatssekretärin Schenk handele es sich bei der Überprüfung aber um einen regulären Vorgang und um eine Einzelfallprüfung.

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    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  6. #7836
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Man merkt eben das es Demokratie und Demokratie gibt. Erstere zeigt gerade ihre hässliche Fratze….
    du glaubst den Schwachsinn von der Demokrattie immer noch, OmG

    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  7. #7837
    sunbeam
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    du glaubst den Schwachsinn von der Demokrattie immer noch, OmG

    Hinfort, störe meine Kreise nicht.

  8. #7838
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    AfD-Landrat muss zum Demokratie-Check!

    Warum muss der AfD-Mann zum Demokratie-Check?

    Laut Thüringer Kommunalwahlgesetz kann niemand zum Landrat gewählt werden, der „nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
    im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Weil sein AfD-Landesverband schon im März 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde,
    gibt es im Fall Sesselmann Bedenken.


    Laut Innenstaatssekretärin Schenk handele es sich bei der Überprüfung aber um einen regulären Vorgang und um eine Einzelfallprüfung.

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    ---
    Vermutlich ist durch die Hintertuer laengst wieder ein Radikalerlass eingefuehrt worden, wie es zu Zeiten der RAF war. Durch den Radikalenerlass wurden alle Bewerben fuer das Beamtentum bzw. Tarifangestellte im oeffentlich Dienst auf konforme Gesinnung mit der " Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung " durchleuchtet. Gerieten langjaehrige Beamte bzw. Tarifangestellte in Verdacht radikaler Gesinnung zu sein, wurde ihr Privatleben durch den Verfassungsschutz tief, breit und detailliert ausgespitzelt.

    bpb / 26.01.2022

    Vor 50 Jahren: "Radikalenerlass"


    Am 28. Januar 1972 einigten sich Bund und Länder auf den sogenannten Radikalenerlass. Daraufhin wurden Bewerberinnen und Bewerber sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik jahrelang auf ihre Verfassungstreue hin überprüft.

    Am 28. Januar 1972 einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) darauf, dass Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fortan auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden sollten. Der unter dem Titel

    "Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen"

    gefällte Beschluss ging als sogenannter Radikalenerlass in die Geschichte der Bundesrepublik ein.

    Die in den Beamtengesetzen festgelegten Verpflichtungen für Staatsdienerinnen und Staatsdiener wurden als "zwingende Vorschriften" definiert. Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst waren demnach verpflichtet, "jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" einzutreten. Dies galt nicht erst ab dem Eintritt in den Staatsdienst, sondern bereits für die Ausbildung oder das Studium.

    Ablehnung von „Verfassungsfeinden“ für den Staatsdienst

    Bewerberinnen oder Bewerber, die "verfassungsfeindlichen Aktivitäten" nachgingen oder Mitglied von Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen seien, sollten grundsätzlich für den öffentlichen Dienst abgelehnt werden.
    Staatsbedienstete, bei denen solche Aktivitäten bekannt wurden, sollten aus dem Dienst entfernt werden. Die Ministerpräsidenten und regierenden Bürgermeister konnten sich allerdings nicht darauf verständigen, was genau unter "verfassungsfeindlichen Aktivitäten" zu verstehen sei.

    Sie einigten sich schließlich darauf, dass die Zugehörigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu einer "Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", Zweifel an der Verfassungstreue rechtfertige.

    Wer ein Verfassungsfeind sei und wer nicht, musste dem Beschluss zufolge im Einzelfall überprüft werden. Die Länder übernahmen die Einigung vom 28. Januar in der Folge weitgehend. Die Entscheidung darüber, welche Organisation oder Tätigkeit als "verfassungsfeindlich" angesehen wurde, lag bei den zuständigen Einstellungsbehörden.

    Diese richteten sogenannte Regelanfragen an die Verfassungsschutzämter, ob "verfassungsfeindliche Aktivitäten" von Bewerberinnen und Bewerbern bekannt seien. Lagen entsprechende Erkenntnisse vor und die betreffende Person konnte diese in sogenannten Anhörungsgesprächen nicht ausräumen, wurde ihre Einstellung in den öffentlichen Dienst abgelehnt. Betroffene hatten dann zwar die Möglichkeit dagegen juristisch Einspruch zu erheben, die Verfahren zogen sich jedoch oft über Jahre hin.

    Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz

    Allein bis 1976 kontrollierten staatliche Arbeitgeber fast eine halbe Million Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Verfassungstreue und lehnten 430 von ihnen ab. Von 1972 bis 1991 sollen Schätzungen zufolge bis zu 3,5 Millionen Regelanfragen zur Sicherheitsprüfungen für Anwärterinnen und Anwärter des öffentlichen Dienstes an die Verfassungsschutzbehörden gestellt worden sein.

    Wie viele Frauen und Männer jedoch tatsächlich nicht eingestellt oder entlassen wurden, ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Schätzungen zufolge soll es bundesweit zu rund 11.000 Verfahren im Zusammenhang mit dem “Radikalenerlass“ gekommen sein. In etwa 1.250 Fällen sollen Bewerberinnen oder Bewerber abgelehnt und nicht eingestellt worden sein. Im gleichen Zeitraum wurden ungefähr 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst entlassen.

    Der überwiegende Großteil der vom Radikalenerlass betroffenen Beamten und Angestellten waren angehende oder aktive Lehrerinnen und Lehrer (80 Prozent). Auch Hochschullehrerinnen und -lehrer (rund 10 Prozent) gerieten ins Visier der Behörden. Auch bei Justizangestellten (ca. 5 Prozent) gab es zahlreiche Fälle. Mitunter waren zudem neben dem Militär oder der Polizei auch ehemals staatliche Betriebe wie die Bahn oder die Post betroffen.

    Das Wort vom "Berufsverbot" ging um und fand sogar Aufnahme in fremde Sprachen. Besondere Brisanz gewann die Diskussion um den "Radikalenerlass" dadurch, dass der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik nur zu einem Teil "Hoheitsträger" wie Regierungsbeamte, Berufsoffiziere und Polizisten umfasst, von denen erwartet werden muss, dass sie "aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung" eintreten. Den überwiegenden Teil des öffentlichen Dienstes machten Arbeiter, Angestellte und Beamte aus, die solche hoheitlichen Aufgaben nicht wahrnehmen mussten, sondern bei der Bahn, der Post und in der Krankenpflege Dienstleistungen erbrachten.

    Fokus auf Linksextremismus

    Das Gesetzes-Paket richtete sich explizit auch gegen Rechtsextremisten. Im Fokus standen jedoch überwiegend Anhängerinnen und Anhänger sowie Mitglieder der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), die als eine Art Nachfolgeorganisation der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gilt, sowie andere kommunistische Organisationen wie verschiedene sogenannte K-Gruppen (z.B. Kommunistischer Bund Westdeutschland, KBW). In seltenen Fällen gerieten auch SPD-Mitglieder, etwa aus Sicht des Verfassungsschutzes weit linksstehende Jungsozialistinnen und -sozialisten (Jusos) sowie einzelne Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbundes ins Visier der Behörden.

    Bereits 1950 hatte die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) in einem Erlass verfügt, Gegnerinnen und Gegner der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" aus dem Staatsdienst zu entlassen. Der sogenannte Adenauererlass richtete sich vor allem gegen linke und kommunistische Organisationen. 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD .

    In den 1960er-Jahren rückten Teile der Studierendenschaft im Zuge der sogenannten 68er-Bewegung stärker nach links. 1967 rief der Studentenführer Rudi Dutschke zum "Marsch durch die Institutionen" auf, um das bundesrepublikanische System von innen heraus zu verändern. Aus dem Umfeld der Außerparlamentarischen Opposition (APO) der späten 1960er und frühen 1970er Jahre entstanden auch linksterroristische Organisationen wie die Rote-Armee-Fraktion (RAF ), die mit terroristischer Gewalt einen Systemwechsel herbeiführen wollte.

    Zugleich leitete die ab 1969 regierende Koalition aus SPD und FDP einen Kurswechsel in der Ostpolitik gegenüber den sozialistisch geführten Staaten des Warschauer Paktes ein. Willy Brandt setzte dabei auf einen "Wandel durch Annäherung ". Die SPD-Führung grenzte sich ab 1970 massiv gegenüber Linksradikalen in der Bundesrepublik ab und untersagte ihren Mitgliedern die Zusammenarbeit mit der DKP und ihr nahestehenden Gruppen.

    Juristische Urteile und Abschaffung des Erlasses

    Im Mai 1975 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Recht der Behörden, Bewerberinnen und Bewerber abzulehnen, wenn sie einer von den Sicherheitsbehörden als verfassungsfeindlich eingestuften Partei angehörten, selbst wenn die Partei nicht verboten war. Eine Jurastudentin hatte geklagt, weil ihr das Referendariat und damit das für den Berufsabschluss notwendige Zweite Staatsexamen verweigert worden war. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Staat den Bewerbern den Abschluss der Ausbildung ermöglichen müsse.

    Im Laufe der 1970er-Jahre stieß der Radikalenerlass auf immer mehr Unmut in der Bevölkerung, vor allem bei jungen Menschen . Aufgrund zunehmender Kritik aus dem In- und Ausland schwächte die mittlerweile von Helmut Schmidt (SPD) geführte Bundesregierung 1976 die Regelungen auf Bundesebene erstmals ab. Ab 1979 verabschiedete der Bund neue Richtlinien. Nur beim Vorliegen konkreter Verdachtsmomente sollten Informationen zu einer Person beim Verfassungsschutz angefragt werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die SPD-regierten Länder hoben den Radikalenerlass in der Praxis ab Ende der 1970er-Jahre sukzessive auf. Hamburg stellte ab 1979 keine Regelanfragen mehr. 1985 setzte das Saarland den Erlass offiziell außer Kraft. In den folgenden Jahren rückten auch die damals Unions-geführten Länder vom Radikalenerlass ab, zuletzt Bayern im Jahr 1991.

    1995 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ) einer niedersächsischen Lehrerin Recht, die entlassen worden war, weil sie DKP-Mitglied war. Die Entlassung verstoße gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Urteil. Die Klägerin wurde daraufhin rehabilitiert. Sie musste wiedereingestellt und die entgangenen Dienstbezüge samt Pensionsansprüchen nachgezahlt werden.

    Aufarbeitung und gegenwärtige Debatten um Regelanfragen

    Das EGMR-Urteil fachte eine Debatte um Entschädigungen und Entschuldigungen für Betroffene des Radikalenerlasses an. Niedersachsen setzte 2017 als erstes Bundesland eine Beauftragte "zur Aufarbeitung der Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer Rehabilitierung" ein. Das Berliner Abgeordnetenhaus forderte den Senat der Stadt im Juni 2021 dazu auf, den Radikalenerlass in West-Berlin "wissenschaftlich aufarbeiten" zu lassen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), selbst Betroffener des Erlasses, gestand im Januar 2022 ein, dass den Betroffenen Unrecht widerfahren sei und schloss eine Entschuldigung bei den Betroffenen nicht aus.

    Zugleich gibt es gegenwärtig auch eine Diskussion über die Notwendigkeit von verdachtslosen Regelanfragen bei den Verfassungsschutzbehörden für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. In manchen Bundesländern wie etwa in Bayern werden diese für Polizei- und Justizanwärterinnen- und anwärter in Teilen praktiziert. Mittlerweile liegt der Fokus der Untersuchung der Verfassungstreue von Staatsbediensteten verstärkt auf islamistischen und rechtsextremen Gesinnungen.

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    Geändert von ABAS (27.06.2023 um 17:46 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, feige, Justiziar, MANFREDM, Soraya, Virtuel

  9. #7839
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Kurz den langen verschwurbelten Artikel zusammengefasst: Mit der aktuellen Politik ist alles knorke, sie ist ohnehin alternativlos. Die leicht debilen Wähler der AfD verstehen das aber nicht, sind die verkörperten Dunner-Kruger- Opfer, die von der AfD mit billiger Polemik geködert wurden. Es gibt aber eine Chance, sie auf den richtigen Weg zurückzuholen. Die aufgeklärten, geistig weit überlegenen Demokraten müssen sie nur geschickt agitieren.

    Das ist ein Artikel von einem Autor, der genau das schreibt, was die Bundesregierung vorgibt. Alle AFD Wähler stehen am Rande einer Demenz und die Probleme sind höchst kompliziert, die man mit Populismus nicht beseitigen kann.

    Der ganze Artikel ist absoluter bullshit.

    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  10. #7840
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Vermutlich ist durch die Hintertuer laengst wieder eine Radikalerlass eingefuehrt worden, wie es zu Zeiten der RAF war. Durch den Radikalenerlass wurden alle Bewerben fuer das Beamtentum bzw. Tarifangestellte im oeffentlich Dienst auf konforme Gesinnung mit der " Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung " durchleuchtet. Gerieten langjaehrige Beamte bzw. Tarifangestellt in den Verdacht radikale Gesinnung zu sein, wurden ihr Privatleben durch den Verfassungsschutz tief, breit und detailliert ausgespitzelt.

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    Sesselmann ist Rechtsanwalt mit 2. Staatsexamen.
    Wird wohl kaum ein Terrorist sein.

    Solche Meldungen sind nur für die Öffentlichkeit bestimmt.

    ---
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