Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) war ein Staatenbund (Föderation) und beinhaltete 15 Gliedstaaten. Jeder Gliedstaat besaß eine eigene Hauptstadt, allerdings war Moskau die überregionale und republikübergreifende Hauptstadt der Sowjetunion.
Und hier ein recht interessanter Artikel dazu:
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Und das hier:
Konföderation (Staatenbund) oder Föderation (Bundesstaat)? Die Frage scheint insbesondere für multinationale Staaten wieder aktuell. Auf dem Weg zur bürgerlichen Ära hatte sich die Form der Föderation weitgehend durchgesetzt, vor allem im wirtschaftlichen Interesse des Bürgertums. Die Gliedstaaten einer Föderation sind trotz aller autonomen Rechte und Kompetenzen den Föderationsorganen eindeutig untergeordnet. Sowohl bürgerliche als auch nicht wenige marxistische Staatsrechtler kamen zu der Auffassung, daß dem Bundesstaat gegenüber der Konföderation, die es in früheren Zeiten häufig gab, der Vorzug zu geben sei. Konföderationen - glaubten sie - könnten keinen dauerhaften Charakter haben. Nun aber erfährt der Gedanke der Konföderation eine Neubelebung - im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Sowjetunion, in Jugoslawien aber auch in Spanien und Belgien.
In einer Konföderation liegt die Souveränität bei den Teilstaaten, deren innere Gesetzgebung unabhängig ist und die selbst auch die internationalen Beziehungen unterhalten. Sonderregelungen werden von den beteiligten Staaten in Völkerrechtsverträgen festgelegt. Zumeist mit Hilfe gemeinsamer beratender Organe werden in lebenswichtigen Fragen einheitliche Standpunkte entwickelt, auf der Grundlage der Einmütigkeit findet man zu gemeinsamen Beschlüssen.
Die Sowjetunion war im Gegensatz zu Behauptungen nicht weniger ihrer Staatsrechtler schon seit der Verfassung des Jahres 1922 (aber auch 1936) Föderation und Konföderation zugleich. Neben der Union waren auch die Unionsrepubliken souveräne Staaten (wenn auch nur auf dem Papier), die ihre eigenen Außenministerien und das Recht hatten, diplomatische Vertretungen zu unterhalten. Sie besaßen internationale Vertragsfähigkeit und hätten UNO-Mitglieder werden können.Letztere Möglichkeit wurde zwar tatsächlich nur der Ukraine und Belorussland eingeräumt, aber die Unionsverfassung hätte alle Republiken und die Union berechtigt, UNO-Gründungsmitglied zu werden. (...)
aus:
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