Ach, auch beim "Robert" kann man auf die Politik d.h. auf ihn rechnen.
Beim jetzigen "Entwurf" gibt es viele schöne Ausnahmen, aber nur für den Staat.
Und was hat das BVG in schöner Regelmässigkeit dem Bundestag vor den Latz geknallt?
Die Verletzung des im GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Und so dürfte es bei dem Gesetz dann genügend Möglichkeiten geben, es zu Fall zu bringen.
DAS ist eben die Kehrseite der Medaliie "Überbürokratisierung". Selbst unsere Politiker verlieren den Überblick.