Liebe Frau XXX*,
vielen lieben Dank, ich habe den Fall jetzt nach meinem Urlaub übernommen, da ich auch damals in der mündlichen Verhandlung mit dem Bruder war. Die Anwältin hat jetzt mitgeteilt, dass der Pass damals – wie auch vom Bruder schon geschildert – mit dem Nachbarn besorgt worden sei, weil der Nachbar den AST (Antragsteller) mit nach PAK (Pakistan) nehmen wollte und sich „um die Dokumente kümmerte“. Der AST erinnert sich, „dass die Computer damals nicht richtig funktioniert hätten und der Fingerabdruck direkt auf den Pass gedruckt werden musste.“ – Eine abenteuerliche Geschichte, aber in AFG (Afghanistan) dürfte sowas jedenfalls nicht undenkbar sein, jedenfalls auch kein (falscher) Pass auf Zuruf, weil der Nachbar Geld auf den Tisch gelegt hat. Zur Folge: An der Identität des AST bestehen nach der ausführlichen Befragung des Bruders in der mündlichen Verhandlung eigentlich keine Zweifel, falscher Pass hin oder her, zumal wir auf AFG Personenstandsdokumente ja sowieso nicht viel zählen, aus dem genau diesem Grund.
Vor dem Hintergrund, dass wir in der mündlichen Verhandlung neben diversen Fotos vom AST (die allen Beteiligten glaubhaft erschienen) auch die ausführliche Geschichte bekommen haben, die ebenfalls glaubhaft war und sich alle im Raum einig waren, dass in diesem besonderen Fall eine Visumerteilung der richtige Weg ist, möchte ich trotz des falschen Passes an der Weisung zur Visumerteilung festhalten, da durch den falschen Pass die „Geschäftsgrundlage“ des gerichtlichen Vergleichs nicht entfällt, da es wie geschildert m.E. keine Überraschung ist, dass ein AFG Pass falsch ist – zumal wir die Fälschung eigentlich früher hätten erkennen müssen, da uns der Pass schon einmal vorlag (wir sind deshalb mit diesen Bedenken auch „zu spät“ dran).
Falls noch nicht bekannt, habe ich Ihnen das Protokoll der mündlichen Verhandlung angehängt.
Sofern Sie da weiterhin Bauchschmerzen haben, können wir auch gerne telefonieren (morgen Freitag ab mittags Berliner Zeit, Montag ab mittags Berliner Zeit oder ab Dienstag ganztägig möglich).