Das würde auch für mich gelten.
Allerdings nicht wegen angeblicher Untaten, sondern wegen nachgewiesener Untaten - wobei "Untat" ja gar kein juristischer Begriff ist, sondern eine ideologische Wertung.
Statt des Latrinen-Begriffs "Untat" setze ich Gesetzes-Verstöße in Bezug auf Gewalt gegen Menschen. Ziviler Ungehorsam ist also für mich kein Gesetzesverstoß, sondern politisch motivierte Notwendigkeit.
Und den greisen Nazi-Verbrechern wurden ihre perversen und völlig geisteskranken Verbrechen nachgewiesen.
Und deshalb gehören sie selbstverständlich vor Gericht und beim Schuldspruch auch in den Knast - egal ob haftunfähig oder haftfähig.
Im übrigen habe ich aktiver Antifaschist noch nie Straftaten begangen. Und das lass ich mir von Rechtsradikalen auch nicht unterstellen.




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