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Thema: Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)

  1. #305491
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Kriegsgefahr
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    Die USA haben in Polen eine Raketenbasis fertiggestellt, die in der Lage ist, Russland mit Atomraketen anzugreifen.

    von
    14. März 2022 03:07 Uhr
    In den Medien wird immer ganz brav von der US-Raketenabwehr berichtet, die in Rumänien bereits im Dienst ist, und die nun auch in Polen in Dienst gestellt werden soll. „Raketenabwehr“ klingt schön harmlos und die Medien vergessen immer, ihren Lesern auch zu erzählen, dass die „Abwehr“ problemlos zum Angriff genutzt werden kann.
    Der Grund sind die verwendeten Startrampen vom Typ Mk-41, oder „Aegis-Ashore“, denn die sind universell einsetzbar. Dabei handelt es sich nämlich um die Aegis-Startrampen, die auf US-Kriegsschiffen installiert sind, um Tomahawk-Marschflugkörper abzufeuern. Die wurden in Polen und Rumänien einfach an Land aufgestellt und sie können sowohl die Abwehrraketen abfeuern, als auch Tomahawk-Marschflugkörper, die mit 150-Kilotonnen-Atombomben bestückt werden können, mehr Details [Links nur für registrierte Nutzer].
    Das ist brandgefährlich, denn so kann es zu einem Atomkrieg aus versehen kommen. Russland weiß nämlich im Falle eines Raketenabschusses von dort nicht, ob da eine Abwehrrakete gestartet wurde, oder ob gerade eine Atomrakete in Richtung Russland fliegt.
    Hinzu kommt, dass die „Raketenabwehr“ gegen die NATO-Russland-Grundakte verstößt, in der die NATO sich verpflichtet hat, keine Soldaten dauerhaft in Osteuropa zu stationieren. Dagegen verstößt die NATO schon seit vielen Jahren, aber da die „Qualitätsmedien“ das nicht berichten, können westliche Mediennutzer nicht verstehen, warum Russland sich bedroht fühlen könnte.
    Ich habe die [Links nur für registrierte Nutzer] über die Fertigstellung der Basis in Polen übersetzt.


    Pentagon stellt Raketenabwehrbasis in Polen fertig

    Jetzt finden dort Montagearbeiten und der Einbau der Ausrüstung statt.
    Das US-Verteidigungsministerium hat alle Bauarbeiten an der Aegis-Ashore-Raketenabwehrbasis in der Nähe von Redzikowo, Polen, abgeschlossen und ist nun dabei, die Ausrüstung einzubauen. Die Ankündigung erfolgte am Mittwoch durch Vizeadmiral John Hill, Direktor der Agentur für Raketenabwehr, auf einer von der Beratungsfirma McAleese and Associates in Washington veranstalteten Konferenz über Verteidigungsprogramme.
    „Das US Army Corps of Engineers hat uns geholfen, alles fertig zu stellen“, wurde Hill von der US-Wochenzeitung Defence News zitiert. „Die Ausrüstung ist bereits installiert und es müssen nur noch alle Systeme angeschlossen werden, bevor wir mit den Tests beginnen. Das sind alles Innenarbeiten.“
    Wie Defence News berichtet, gab der Vizeadmiral nicht an, wann der Stützpunkt in Polen in Betrieb genommen werden soll, aber die Raketenabwehr-Agentur hatte zuvor angedeutet, dass das im Jahr 2022 geschehen könnte. Bereits im Mai letzten Jahres wurden vier SPY-1D(V)-Radarstationen und ein Feuerleitsystem an den Standort geliefert. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten 2018 abgeschlossen werden, die Fertigstellung wurde dann aber aufgrund von Schwierigkeiten mit einer örtlichen Baufirma mehrfach verschoben. „Wenn man in einem Land wie Polen Aufträge für den Bau von Militäreinrichtungen vergibt, hat man nicht die volle Kontrolle über den Prozess“, erklärte Hill die Ursachen für die Terminverschiebungen.
    Der Stützpunkt Redzikowo ist der zweite US-Raketenabwehrstandort im Rahmen der Realisierung des Stufenplans für ein europäisches Raketenabwehrsystem. Der erste US-Stützpunkt wurde in Deveselu, Rumänien, errichtet, und die Abfangraketen wurden im Mai 2016 in Diest gestellt. Die Aegis-Ashore-Systeme verwenden Standard Missile-3-Raketenabwehrsysteme, mit denen auch eine Reihe von Kriegsschiffen der US-Marine ausgerüstet sind.
    Das Pentagon hat beim US-Kongress für das Haushaltsjahr 2022 (Beginn am 1. Oktober 2021) 20,4 Milliarden Dollar für die weitere Schaffung und Stationierung verschiedener Elemente von Raketenabwehrsystemen beantragt, darunter 43,2 Millionen Dollar für die Modernisierung der Basis in Rumänien und den Abschluss der Bauarbeiten in Polen. Im vergangenen Haushaltsjahr beantragte die Raketenabwehr-Agentur zusätzliche 96 Millionen Dollar für die Redzikovo-Anlage.
    Das russische Außenministerium hat wiederholt erklärt, dass die Stationierung von Aegis-Ashore-Systemen in osteuropäischen Ländern eine Verletzung der Verpflichtungen Washingtons darstellt. Russischen Experten zufolge sind die MK41-Vertikalraketen dieser Systeme in der Lage, nicht nur Abwehrraketen, sondern auch Tomahawk-Marschflugkörper abzuschießen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Das ist noch viel ungeheuerlicher als die Angriffsraketen die gegen russische ballistische Raketen aufgestellt wurden um die Erstschlagfähigkeit der teuflischen USA zu sichern.

    Wladimir Putin und Xi Jinping haben gute Gruende den US Schurken und NATO Strichern militaerisch
    mit Anlauf in die dummdreisten Aersche zu treten! Ich hoffe auf den Praeventiv- und Entmachtungschlag!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  2. #305492
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Niedlich. Sie pochen
    Wer hat den primitiven, nutzlosen, parasitaeren Scheissefressern, Pissetrinkern und Kotzeleckern aus Kleinrussland eigentlich die Eigenstaatlichkeit erlaubt und dafuer gesorgt das sie einen kleinrussisches shithole country bzw. failed state namens " Ukraine " gruenden durften und nach geltenden Voelkerrecht ein Mitgliedstaat der Vereinten Nationen werden konnten.

    Upps! Es waren die Grossrussen!
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  3. #305493
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wer hat den primitiven, nutzlosen, parasitaeren Scheissefressern, Pissetrinkern und Kotzelecker aus Kleinrussland eigentlich die
    Eigenstaatlichkeit erlaubt und dafuer gesorgt das sie einen kleinrussischen " Staat " namens Ukraine grueden und ein Mitgliedstaat der Vereinten Nationen werden koenen?

    Upps! Es waren die Grossrussen!
    Großer Fehler.

  4. #305494
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    da hier es jetzt mit dem 130iger losgeht und ich morgen keine Putzlust habe sage ich bis morgen

  5. #305495
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wladimir Putin und Xi Jinping haben gute Gruende den US Schurken und NATO Strichern militaerisch
    mit Anlauf in die dummdreisten Aersche zu treten! Ich hoffe auf den Praeventiv- und Entmachtungschlag!
    wir werden durch die Regierung, Medien nur noch verarscht

    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #305496
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wer hat den primitiven, nutzlosen, parasitaeren Scheissefressern, Pissetrinkern und Kotzeleckern aus Kleinrussland eigentlich die Eigenstaatlichkeit erlaubt und dafuer gesorgt das sie einen kleinrussisches shithole country bzw. failed state namens " Ukraine " gruenden durften und nach geltenden Voelkerrecht ein Mitgliedstaat der Vereinten Nationen werden konnten.

    Upps! Es waren die Grossrussen!
    Richtig. Die Großrussen gaben den Kleinrussen die Freiheit. Und wer hatte die Großrussen zu dieser "Schenkung" gezwungen? Niemand. Und niemand der Kleinrussen will zu den Großrussen zurück. Sie wollen viel lieber Großeuropäer sein...

  7. #305497
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Richtig. Die Großrussen gaben den Kleinrussen die Freiheit. Und wer hatte die Großrussen zu dieser "Schenkung" gezwungen? Niemand. Und niemand der Kleinrussen will zu den Großrussen zurück. Sie wollen viel lieber Großeuropäer sein...
    Die Kleinrussen waren solange gluecklich und zufrieden sich weiter von den Grossrussen der Russischen Foederation finanziell, wirtschaftlich und technologisch " pampern " zur lassen, wie es schon zu Zeiten der UDSSR der Fall war, bis die US Schurken die Maidan-Aufstaende zwecks Installation einer westlichen (juedischen) Marionettenregimes gelegt und das Land damit in einen Buergerkrieg gestuerzt haben.

    Die Unmoeglichkeit des NATO und EU Beitrittes haben die transatlantischen NATO und EU Politikmarionetten serfardisch-juedischen Diasporamaechte des Kapitals selbst verschuldet. Nach geltenden * NATO Vertragsstatuen und geltenden ** EU Recht koennen Laender die sich im Buergerkriegszustand befinden, bzw. finanziell und wirtschaftlich instabil sind, weder Mitglied der NATO noch EU Mitglied werden.

    Die dummdreisten Ueberheblichkeit der westlichen Politik verstossen gegen ihre eigenen NATO Statuten, (* Art 10 NATO Vertrag) sowie gegen geltendes ** EU Recht und haben durch eigenes, vorsaetzliches und damit schuldhaftes Verhalten den NATO und EU Beitritt der Ukraine obsolet gemacht.

    Der Nordatlantikvertrag
    Washington DC, 4. April 1949
    04 Apr. 1949 -|Last updated 25-Mar-2019


    Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:

    Artikel 1

    Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.

    Artikel 2

    Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen, auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder allen Parteien zu fördern.

    Artikel 3

    Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.

    Artikel 4

    Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

    Artikel 5

    Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

    Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

    Artikel 6 ¹

    Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff

    auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;

    auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

    Artikel 7

    Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.

    Artikel 8

    Jede Partei erklärt, daß keine der internationalen Verpflichtungen, die gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht und verpflichtet sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.

    Artikel 9

    Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen. Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, daß er jederzeit schnell zusammentreten kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen, insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuß ein, der Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.

    * Artikel 10

    Die Parteien können durch einstimmigen Beschluß jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.

    Artikel 11

    Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, hinterlegt worden sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden in Kraft.3

    Artikel 12

    Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.

    Artikel 13

    Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.

    Artikel 14

    Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungen der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften.

    In der anläßlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zum Nordatlantikvertrag geänderten Fassung. Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, daß die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos geworden sind.
    Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.

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    ** Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union

    Für einen Beitritt zur Europäischen Union haben die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 bei ihrem Treffen in Kopenhagen drei Voraussetzungen formuliert. Diese so genannten "Kopenhagener Kriterien" müssen alle Staaten erfüllen, die der EU beitreten wollen:

    Das "politische Kriterium": Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

    Das "wirtschaftliche Kriterium": Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.

    Das "Acquis-Kriterium": Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen das heißt: Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts, des "gemeinschaftlichen Besitzstandes " (Acquis communautaire).

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    Geändert von ABAS (24.02.2023 um 08:06 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  8. #305498
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Richtig. Die Großrussen gaben den Kleinrussen die Freiheit. Und wer hatte die Großrussen zu dieser "Schenkung" gezwungen? Niemand. Und niemand der Kleinrussen will zu den Großrussen zurück. Sie wollen viel lieber Großeuropäer sein...
    Die Wahlergebnisse in der "Ostkokaine" sagen etwas anderes aus.

  9. #305499
    GESPERRT
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat von ABAS [Links nur für registrierte Nutzer] Wer hat den primitiven, nutzlosen, parasitaeren Scheissefressern, Pissetrinkern und Kotzeleckern aus Kleinrussland eigentlich die Eigenstaatlichkeit erlaubt und dafuer gesorgt das sie einen kleinrussisches shithole country bzw. failed state namens " Ukraine " gruenden durften und nach geltenden Voelkerrecht ein Mitgliedstaat der Vereinten Nationen werden konnten.

    Upps! Es waren die Grossrussen!
    ich hab das mal so gelesen: Das haben die Suffköppe Jelzin, der Weißrusse + der Ukro (damlige Parteichefs) während eines Gelages im Suff beschlossen. Die Auflösung der SU war eingentlich gar nicht vorgesehen
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  10. #305500
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

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    Von wegen alle Ukrainer wollen das Land verteidigen: Immer mehr Männer im wehrfähigen Alter verlassen die Ukraine


    Immer mehr Männer im wehrfähigen Alter verlassen das Land, um in diesem Stellvertreter-Krieg nicht ihr Leben lassen zu müssen. Im vergangenen Jahr flohen Zehntausende nach Deutschland.

    Von wegen alle Ukrainer wollen das Land verteidigen! Immer mehr Männer im wehrfähigen Alter verlassen das Land, um in diesem Stellvertreter-Krieg nicht zu sterben. Das belegen Zahlen des Bundesinnenministerium. Auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron sind sein Beginn des Ukraine-Konflikts bis Ende des vergangenen Jahres 163.287 männliche, wehrfähige Ukrainer nach Deutschland eingereist.

    Nach ukrainischem Kriegsrecht ist die Ausreise für Männer zwischen 18 und 60 Jahren grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es etwa für Familienväter, die drei oder mehr minderjährige Kinder zu versorgen haben, Ausnahmen, berichtet hierzu die Berliner Zeitung. Auch alleinstehende Väter minderjähriger oder behinderter Kinder dürfen die Ukraine verlassen. Das gilt ebenfalls für Männer, die medizinische Gründe nachweisen können.

    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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