
Zitat von
Schwabenpower
Ja klar, war doch kein Widerspruch. Den Blödsinn hast Du doch gar nicht behauptet.
Bauvorlageberechtigung hat mit Prüfstatik überhaupt nichts zu tun. Das ist eine Eintragung in der entsprechenden Kammer, sonst gar nichts und hat mit Statik überhaupt nichts zu tun. Sogar Architekten können Bauvorlageberechtigt sein, und die können keine Statik.
Prüfstatiker ist eine hoheitliche Aufgabe und dafür reicht das Studium alleine eben nicht. Der rechnet auch nicht selbst, sondern prüft eingereichte Statiken, falls das erforderlich ist