Gericht erkennt Corona-Impfschaden nicht als Arbeitsunfall an
Die Frau hat in ihrem Job als Sozialarbeiterin Kontakt mit zahlreichen Menschen. Die Behörde hatte sie und andere Beschäftigte deshalb darüber informiert, dass sie zur Gruppe der bevorzugt Impfberechtigten gehöre.
Nach der Impfung gegen das Coronavirus zeigten sich bei der Frau Symptome wie starke Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust und Desorientierung. Dennoch könnten die Impfung und deren gesundheitliche Folgen nicht als Arbeitsunfall angesehen werden, so das Sozialgericht Konstanz in seinem Urteil. Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer sei es freigestellt, sich impfen zu lassen, so das Gericht.
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'https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/urteil-corona-impfschaden-arbeitsunfall-100.html
Drängen und erpressen, und dann bist du selber schuld.
So in etwa "Wir haben dich nur informiert, dass wenn du das Schutzgeld nicht zahlst, dann etwas passieren könnte"



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