Es kommt nach dem geltenden Waffenrecht auf die Gefaehrdungsstufe der betroffenen Personen an. Personen die
nachweisen das sie *beduerftige Gefaehrdete sind kann die Erlaubnis zum Fuehren von Schusswaffen erteilt werden.
Vielen dank mein lieber ABAS... dann haben wir das wohl geklährt.