Keine Waffen in Kriegsgebiete zu liefern, ist lediglich ein politischer Grundsatz der deutschen Regierungen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gewesen. Es gibt keine diesbezügliche, normative Bindungspflicht! Zudem sind in der Vergangenheit schon des Öfteren Waffen in Konfliktregionen oder Krisengebiete geliefert worden, die Ukraine ist somit kein Präzedenzfall.