Der Faschismus ist eine Kampforganisation der Bourgeoisie, die sich auf die aktive Unterstützung der Sozialdemokratie stützt. Die Sozialdemokratie ist objektiv der gemäßigte Flügel des Faschismus.
Stalin - Band 6, S. 148, Ausgabe 1952
Hat der liebe Filofax genau wie der liebe Herr Reuß in Völkerrecht nicht aufgepasst.
Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit eine Krieg auch formal zu beenden, aber nicht die einzige. Jeder andere Vertrag, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und sogar einseitige Erklärungen können die selbe Wirkung haben. Kannst du in jeder guten Fachliteratur über Völkerrecht nachlesen, z.B. Völkerrecht von Doehring.
Weißt du was eine Joint Resolution ist? Das ist ein gemeinsamer Beschluss von US-Repräsentantenhaus und US-Senat, der durch Proklamation des Präsidenten in Kraft gesetzt wird.
Public Law 181 82nd Congress
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Im selben Jahr haben Frankreich und Großbritannien in diplomatischen Noten ähnliche Erklärungen abgegeben. (leider im Internet nicht verfügbar)
Und dann haben wir noch einen Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets aus dem Jahre 1955.
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Nun die völkerrechtliche Bedeutung ist das eine, jedoch dürfte zunächst nicht der Friedenswunsch Vater des Gedankens gewesen sein, sondern die Festigung der jeweiligen Einflusssphären (man beachte dies im Zusammenhang mit den Stalinnoten)
Die ist jedoch eine andere Diskussion
Soll ich noch erwähnen, dass die Bundesrepublik Deutschland zu 195 Staaten dieser Welt diplomatische Beziehungen unterhält.
Alles auch zum Zeitpunkt der Rede Reuß bekannte Fakten. Die Aussage der UN auf ihrer Mitgliedstaatenliste gehört dazu. Also welchen Sinn hatte Reußes Rede? Absolut keinen, deswegen Vollpfosten.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Schluss mit der Aufschneiderei. Du bist Buchhaltungs-gehilfe, hast wie Baerbock deine Ausbildung und Lebenslauf mehrfach geschönt. Ihr seid keine Juristen, geschweige denn Völkerrechtler. Ihr habt weder Jura und öffentliches , also allgemeines Recht, noch Völkerecht, also spezielles Recht studiert, geschweige denn abgeschlossen. Ihr beide Strolche habt keine einzige Vorlesung in allgemeinem Jura, geschweige denn im speziellen Völkerrecht besucht.
Ach, der Herr ignoriert die Links meines Postings. Komisch, die Aussage das Deutschland ein souveräner Staat ist, stammt direkt von den Webseiten der UN.
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Ist nicht mein Problem, wenn du Links ignorierst.
Kommen wir zu den lieben Feindstaatenklauseln, bei den wir sicher seine können, das
a) du gar nicht weißt welche Artikel der UN-Charta damit bezeichnet werden.
b) du auch nicht weißt was sie bewirken bzw. erlauben
c) warum sie per Resolution für obsolet erklärt wurden.
Das Dumme für einen Scheuklappenhamburger wie dich ist, die UN-Charta ist zwar Völkerrecht, aber nur ein Teil des Völkerrechtes. Das was die Feindstaatenklauseln erlauben wird durch völkerrechtliche Verträge zwischen den entsprechenden Staaten aufgehoben.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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