Reichsbürger sind erstmals Bürger. Sie vertreten eine Meinung, noch nicht einmal eine Nischenmeinung. Sie gehen davon aus, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist, sondern weiterbesteht, bloß "mangels instututionalisierter Organe zwar rechtsfähig, aber nicht handlungsfähig" ist. Und genau diese Tatsache hat das Bundes-GG-Gericht der BRD selbst wortwörtlich so festgestellt. Es gibt also überhaupt keinen Grund, diese Bürger als Gefahr oder gar als Kriminelle darzustellen. Kann man etwas Harmloseres tun, als eine Meinung zu vertreten, die vom höchsten Verfassungsorgan formuliert wurde?
Genau das geschieht aber. In den Medien war von "mutmaßlichen" Reichsbürgern, Querdenkern und Verschwörungstheoretikern die Rede. So, als müßte man über Räuber und Brandstifter berichten. "Mutmaßlich" ist ja der Begriff, mit dem man überführte schwere Straftäter bezeichnet, die noch nicht verurteilt sind, ihnen wird also damit die Unschuldsvermutung zuerkannt.



Mit Zitat antworten
