Genau das ist aber nicht gewünscht , bzw gar nicht erlaubt , sonst bist du schnell der Rächer oder der Täter
In München gab es erst vor kurzen ein Urteil darüber ob es zb erlaubt ist falsch geparkte Fahrzeuge zu fotographieren.
Gut jet ist es erlaubt , aber auch da wollten einige den Täterschutz höher stellen als den Opferschutz
Und wer heute zb sehen würde das so ein Neger ein Kind angreift und einschreitet , danach kommt es zu gerangel , der Neger fällt ungünstig auf seine hohle Birne und ist Tod oder Pflegefall und dann findet der Anwalt heraus das du AFD Wähler warst , was glaubst du wohl was du danach bist ?
Im Arsch biste dann




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