Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
Du suggerierst, dass du dich auf dem Gebiet des Rechts gut auskennst. Was nicht stimmen kann, wenn man dieses Abenteuer liest (Bedeutendes habe ich fett markiert):



Wer so formuliert, hat sich noch nicht einmal ernsthaft mit dem Strafrecht auseinandergesetzt und keine Ahnung, welche Begriffe er hier eigentlich verwendet.

Ich hoffe, du kennst dich wenigstens mit psychischen Ausnahmesituationen aus:

Das andere, 13 Jahre alte Opfer sei medizinisch versorgt. Aber die psychische Lage des Mädchens sei schwierig, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es habe zwischenzeitlich erfahren, dass seine Freundin getötet worden sei. Die 13-Jährige sei so schwer verletzt worden, dass in ihrem Fall gegebenenfalls auch der Verdacht des versuchten Mordes im Raum stehe.

Der junge Mann, der die Tat begangen hat (natürlich mutmaßlich), wurde über seine Rechte bereits aufgeklärt und nimmt sie voll und ganz in Anspruch:

Nach dem tödlichen Schulweg-Angriff auf zwei Mädchen in Illerkirchberg bei Ulm schweigt der mutmaßliche Tatverdächtige weiter zu den Vorwürfen. Der Mann berufe sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm der Deutschen Presse-Agentur.


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Das verstehe ich jetzt nicht. Autochton schrieb doch grad erst, dass der (mutmaßliche) Täter nicht vernehmbar wäre. Und nun macht der Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch?!