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Thema: 50 Jahre Mondlandung

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  1. #37
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
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    Standard AW: 50 Jahre Mondlandung

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Apollo 16 hat Aufnahmen von Sternen gemacht. Wären sie da, würde man sagen: Studiolichter. Sind sie nicht da: Fake.
    Kann auch von einer automatischen Sonde gemacht worden sein.

    Zur Zeit von Apollo 16 im April 1972 gab es eine Sonneneruption, und die Astronauten hätten eine äußerst gesundheitsschädliche Dosis Strahlung abbekommen (knapp 190 rem oder 1,9 Sv). Von daher müsste man sagen, kann nur von einer automatischen Sonde aufgenommen worden sein.

    50. Jahrestag der großen Sonneneruption von Apollo 16
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    Wie hätten wir es denn gerne?Es ging darum, die Astronauten aufzunehmen, die in weißen Anzügen in gleißendem Licht stehen. Da hat man kurze Belichtungszeiten- da gibts keine Sterne. Völlig plausibel und erklärbar.
    Nein, nicht plausibel sondern faule Ausrede der NASA.
    Es gibt keine veröffentlichten Fotos des Mondhimmels mit Sternen und Mondhorizont, die von der Mondoberfläche aus aufgenommen wurden. Findest du das nicht merkwürdig? Außerdem ist das Apollo-Landemodul nicht weiß (man hätte also nicht gleißende Fotos mit langer Belichtungszeit machen können).

    Auf Fotos des Apollo-Landers ist noch nicht mal Staub auf den Füßen des Landemoduls, und kein Krater vom Triebwerksstrahl unter dem Landemodul. Filme und Fotos von Apollo können daher nur im Studio hergestellt worden sein (oder teils auch von automatischen Sonden).


    Und wie gesagt, wenn es vor 50 Jahren Technologie gegeben hätte, Menschen lebend zum Mond und zurück zu bringen, dann gäbe es heutzutage völlig normalen Raumflug außerhalb des Van-Allen-Strahlungsgürtels. Gibt es heutzutage aber nicht, von daher kann es keine tatsächliche bemannte Mondlandung vor 50 Jahren gegeben haben logischerweise, denn Technologie wird immer weiterentwickelt und bleibt nicht stehen.
    Geändert von DonauDude (26.11.2022 um 02:30 Uhr)
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.

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