Ich weiß ja nicht ob es hier schon eingestellt wurde aber das Interview finde ich sehr interessant :
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
Das VSTGB ist kein reines nationales Recht sondern ein Anpassungs- bzw. Umsetzungsgesetz des internationalen Voelkerstrafrechts. Jeder Staat der sich dem Statut des Internationalen Strafgerichthof (IStGH) unterworfen hat musste in die nationales Recht umsetzen. In uebrigen gehoeren die USA und Israel aber auch Russland und China nicht dazu. Das aendert aber nichts an der Tatsache das die * USA und ** Israel ueber Jahrzehnte die Tatbestaende des Verbrechens der Agression verwirklichen und genau wissen das sie bzw. die Regierungsfuehrer (US Praesident oder isralischer Premierminister) als Schandtaeter dafuer nicht vor dem ISTGH in die Verantwortung genommen werden koennen.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Völkerstrafgesetzbuch Von Dr. Frank Tiemann, Karlsruhe (PDF)
Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ist aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches vom 26. Juni 20021 am 30. Juni 2002 in Kraft getreten und damit ein verhältnismäßig junges Regelwerk. Es dient der Anpassung des deutschen materiellen Strafrechts an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) und zur Erleichterung der darin vorgesehenen vorrangigen innerstaatlichen Strafverfolgung.2 Das IStGH-Statut wurde im Rahmen einer von den Vereinten Nationen im Jahr 1998 in Rom einberufenen internationalen Konferenz erarbeitet und trat ebenfalls im Jahr 2002 in Kraft.3 Durch das IStGH-Statut ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag errichtet worden, der gemäß Art. 1 S. 2 IStGH-Statut – ergänzend zu der innerstaatlichen Strafgerichtsbarkeit – befugt ist, seine Gerichtsbarkeit wegen der in dem Statut genannten Delikte auszuüben, bei denen es sich dem Selbstverständnis des Statuts zufolge um die „schwersten Verbrechen“ handelt, „welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“ (Art. 5 S. 1 IStGH-Statut). Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs erstreckt sich gemäß Art. 5 S. 2 IStGHStatut auf das Verbrechen des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Entsprechende Verbrechenstatbestände sind in den §§ 6 bis 13 VStGB normiert.4
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IStGH-Statut
[Links nur für registrierte Nutzer]International Criminal Court (ICC)
[Links nur für registrierte Nutzer]* USA genehmigen Sanktionen gegen Mitarbeiter von Weltstrafgericht
Die US-Regierung wehrt sich gegen Ermittlungen des Haager Gerichtshofs zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan. IStGH-Mitarbeiter könnten sanktioniert werden.
[Links nur für registrierte Nutzer]** Israel wehrt sich gegen Zuständigkeit des IStGH
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Geändert von ABAS (05.11.2022 um 15:16 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, feige, Justiziar, MANFREDM, Soraya, Virtuel
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
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