In diesem Fall ist das aber sogar sehr klar.
Die Russen haben die Ukraine völkerrechtsbrüchig angegriffen. Grundsätzlich ist ja gemäß der UN Charta jede zwischenstaatliche Gewalt oder sogar Androhung selbiger, zu unterlassen, es sei denn es gäbe ein Mandat des UN-Sicherheitsrates (nicht der Fall) oder man wird angegriffen, in dem Falle steht jedem Land auch ohne UN Mandat das natürliche Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51 der UN-Charta) zu. Da es im Gegensatz zu früheren Iterationen des Völkerrechts keinen klassischen "legalen" Krieg, also Mittels direkter Erklärung oder eindeutiger Handlung, gibt, findet auch das Neutralitätsrecht keine Anwendung mehr.
Staaten haben heute entweder ein Verhältnis nach Friedensvölkerrecht oder nach Kriegsvölkerrecht, im aktuellen Falle hat Deutschland zu beiden Staaten eine nach Friedensvölkerrecht. Dieses erlaubt ganz klar den Handel mit Waffen, solange damit kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg unterstützt wird. An die Ukraine kann man, da diese nur ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt, daher Waffen liefern, es ist sogar besonders positiv zu bewerten, da man einen Staat bei der Wahrnehmung seiner Rechte unterstützt.