UNHCR / 21.10.2022
Humanitäre Krise in der Ukraine
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Seit Beginn der russischen Invasion im
Februar 2022 wurde ein Drittel der ukrainischen Bevölkerung zur Flucht gezwungen. Damit ist dies heute die
größte Vertreibungskrise der Welt. Der UNHCR hat rund
14 Millionen Grenzüberquerungen aus der Ukraine registriert. Anfang Oktober (8.10.2022) waren innerhalb des Landes etwa
6,2 Millionen Menschen auf der Flucht.
Über
7,7 Millionen Menschen aus der Ukraine leben mittlerweile in europäischen Staaten als Flüchtling. Da es innerhalb des Schengen-Raumes nur wenige Grenzkontrollen gibt, bleibt es schwierig, genaue Zahlen zu ermitteln.
4,3 Millionen von ihnen sind im Zuge der
Massenzustrom-Richtlinie in der EU registriert.
Von den Grenzen werden vermehrt "Pendelbewegungen" gemeldet, da viele Menschen zurück in die Ukraine gehen, wenn ihre Heimatregionen als sicher gemeldet werden. So wurden seit Ende Februar rund 6,7 Millionen Grenzübertritte Richtung Ukraine registriert.
Durch massive Verwüstungen in urbanen Zentren und die Zerstörung der zivilen Infrastruktur können in der Ukraine jedoch weiterhin viele eingeschlossene Menschen ihre Grundbedürfnisse nicht befriedigen – dazu gehört die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten. Die Lieferung von lebensrettenden Hilfsmitteln bleibt schwierig, da es in den umkämpften Gebieten keinen sicheren Zugang für humanitäre Hilfe gibt.
In der Ukraine starten die Vorbereitungen auf den Winter
Der UNHCR und seine Partnerorganisationen bemühen sich weiterhin, die am stärksten Betroffenen mit lebensrettender Hilfe zu erreichen. So konnten mittlerweile über 2,2 Millionen Menschen mit Bargeld, Rechtsberatung und lebensnotwendigen Gütern. Angesichts des nahenden Winters werden Hilfsmitteln zur provisorischen Reparatur beschädigter Häuser gebraucht und die Bedingungen in den Aufnahme- und Sammelzentren verbessert werden.
... Zahlen
7,6 Millionen
ukrainische Flüchtlinge in Europa registriert - der Großteil von ihnen sind Frauen & Kinder.
6,2 Millionen
Menschen sind innerhalb der Ukraine auf der Flucht.
14 Millionen
Grenzübertritte aus der Ukraine seit Beginn des Krieges.
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Tödlicher Konflikt mitten in Europa
Der Konflikt begann bereits im Frühjahr 2014. Seitdem schwelt im Osten der Ukraine ein nicht endender Kampf, in dem bereits tausende Zivilisten getötet und verletzt wurden. Für die Menschen in der Ostukraine gehörten seit Jahren die Angst vor Beschuss, gewaltsamen Zusammenstößen oder die Gefahr durch die vielen Landminen und Blindgänger zum Alltag. Die Versorgung der Bevölkerung, vor allem der älteren Menschen, Kranken und Behinderten, war extrem schwierig
Im Verlauf der letzten Jahre bemühten sich zwar die beteiligten Akteure und Dritte mehrfach um die Umsetzung eines Waffenstillstandes. So einigte man sich bereits Anfang 2015 mit der Annahme des Minsker Abkommens auf einen teilweisen Waffenstillstand entlang der rund 450 Kilometer langen "Kontaktlinie", die das Gebiet in unter und außerhalb der Kontrolle der ukrainischen Regierung unterteilt. Doch dieser hielt - ebenso wie alle seitdem ausgehandelten Feuerpausen - nicht.
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Schon vor Beginn der jetzigen Militäraktion war der humanitäre Bedarf hoch. Rund
3 Millionen Menschen waren auf Hilfe angewiesen, darunter mehr als
850.000 Binnenvertriebene, sowie rund 5.000 Asylsuchende und Flüchtlinge, die in der Ukraine Zuflucht gesucht hatten, und etwa
36.000 Staatenlose und von Staatenlosigkeit bedrohte Menschen.
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Innovation
Was ist die * "Massenzustrom-Richtlinie"?
Die sogenannte
"Massenzustrom"-Richtlinie garantiert
Kriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Schutz in der EU,
jenseits des individuellen Asylverfahrens und
jenseits des Dublin-Systems.
Die Richtlinie wurde in den
1990er-Jahren aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien von der EU geschaffen, um bei einem
massiven Zustrom Geflüchteter Mindeststandards für die Gewährung vorübergehenden Schutzes in den Mitgliedsstaaten sowie Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen festzulegen. Dazu gehört zum Beispiel:
eine Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen,
sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung oder
Bildung für Minderjährige.
Zum Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen die Mitgliedstaaten am
3. März 2022, diese Richtlinie
erstmals zu aktivieren. Bis dahin war sie noch
nie genutzt worden. Für ukrainische Staatsangehörige gilt der Schutz für ein Jahr. Danach kann er je nach Situation
halbjährig verlängert werden. In dieser Zeit können Schutzsuchende sich
ohne Visum in den europäischen Mitgliedsstaaten
bewegen.
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