"Israels Geheimvatikan" (Sachbuch) Teil 1-3 von Wolfgang Eggert
"Beutewelt" (politisch kritische Dystopie) Teil 1-7 von Alexander Merow
"Die Reichsdeutschen - Das Dritte Reich als 3. Supermacht auf Erden?" (Sachbuch) von Martin Neumann
"Beuteland - Die Ausplünderung Deutschlands nach 1945" (Sachbuch)
Danke für deine ausführliche Antwort aber sowas wie Stimmengewichtung nach Einwohnerzahl und andere Mathespielchen gibts auch schon im heutigen EU-Parlament und wenn du heute schon eine Umfrage unter allen EU-Bürgern machst, dann wird die weit überwiegende Mehrheit dir bestätigen, dass Deutschland das mächtigste Land innerhalb der EU ist... also wozu das Ganze? Nur um von einer seelenlosen McDonalds-Demokratie für und von Jedermann zu so einer ebenso vorhersehbaren technokratischen Oligarchie zu werden, in der der Gang ins Wahllokal zum Statussymbol wird? Und dann auch noch wieder "nach US-amerikanischem Vorbild"... Anscheinend muss uns wirklich die USA selbst dabei helfen, damit wir sie loswerden, so treudoof wie selbst die Patrioten sind, die immer beteuern keinen Unterschied zwischen Amis und Russen zu machen und beide hier nicht haben wollen.
Wer zudem noch diesen "elitären Wettbewerb" überhaupt ausrichtet, Schiedsrichter ist, die Regeln festlegt und worin diese "Besten der Besten" denn überhaupt die Besten der Besten sein müssen, um sich dafür zu qualifizieren das Interesse der nichtqualifizierten Bürger im EU-Senat nach amerikanischem Vorbild zu vertreten usw. usf. scheint offenbar auch nicht erwähnenswert.
Du sprichst immer wie ein großer Visionär, kannst dich ausdrücken und verkaufen, versuchst Andere zu motivieren, zu "catchen" und "abzuholen", das Drumherum stimmt so weit... aber sobald es ans Eingemachte geht, wirds ernüchtend.
Ziemlich american!
"10.10.2022, 23:52
Die UN-Vollversammlung weigerte sich, eine geheime Abstimmung über eine Resolution über Referenden abzuhalten
Die UN-Vollversammlung hat Russland die Durchführung einer geheimen Abstimmung über eine amerikanische Resolution mit der Verurteilung Moskaus für Referenden in den Regionen DNR, LC, Zaporozhye und Kherson abgelehnt. Der russische Botschafter bei den Vereinten Nationen, Wassili Nebensja, rief dazu auf, die [B]Entscheidung der Bewohner dieser Regionen zu respektieren.
Albanien hat im Gegensatz zu dem Vorschlag Russlands die Frage nach einer offenen Abstimmung aufgeworfen. Sie wurde von 107 Ländern unterstützt, 13 stimmten dagegen, 39 enthielten sich. Die Generalversammlung hat Russland nicht erlaubt, die Frage, ob es sich um eine geheime Abstimmung handelt, separat zu erheben. Der Vorsitzende lehnte auch den Vorschlag ab, eine sofortige Abstimmung durchzuführen.
Herr Nebensja hat das Abstimmungsverfahren als Betrug bezeichnet. «Wir haben den Vorschlag, den Albanien herausgefordert hat, nicht gemacht, daher haben Sie, Herr Vorsitzender, Russland, der Delegation des Autors des Vorschlags, die Möglichkeit entzogen, ihn normal zu präsentieren und seine Logik zu erklären. Stattdessen haben es die Gegner für uns getan», erklärte er."
Das war also schön : US-Marionette Albanien regiert die Welt. Die USA erfahren, daß Rußland eine geheime Abstimung vorschlagen will, und lassen ihre Diener Albaner im Voraus eine offene Abstimmung durchsetzen. Wie wäre eine faire Abstimmung zur Frage, ohne Angst von den Weltherren bestrafft zu sein, werden wir nicht mehr wissen.
Das ist aber logisch im gewissen (kriminellen) Sinne. Eine geheime Abstimmung in der Stalin-Zeiten war gar unvorstellbar, und jetzt kommt ein Stalinismus weltweit.
Geändert von Nachdenklicher (13.10.2022 um 06:59 Uhr)
Voelkerrechtlich betrachtet ist die Abstimmung der UN ueber eine Resolution gegen die Russische Foederation
voellig unbedeutend. Das scheinen die bescheuerten Politiker der USA und westlichen " Doofkoeterlaender "
entweder nicht zu wissen oder sie wollen es nicht wahrhaben. Die Russen sind voelkerrechtlich auf der sicheren
Seite.
Der durch die USA bereits 2014 in der Ukraine gelegte militaerische Konflikt (Buergerkrieg) laesst sich mit dem Status
des Tibet durchaus vergleichen. Nach dem geltenden Voelkerrecht ist fuer das Nationbuilding bzw. die Ueberfuehrung
von Gebieten in andere Staatsgebiete die Anerkennung der UN Voelkergemeinschaft ueberhaupt nicht notwendig.
Das ist gerade im Hinblick auf die vier neuen russischen Oblasten, Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja besonders wichtig.
Ich verlinke hier im Anschluss ein Dossier des Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestag, aus dem in den ersten Kapiteln die Rechtslage klar hervorgeht. Die vier bzw. mit der Krim fuenf neuen Oblasten sind nach dem geltenden Voelkerrecht teilautonome Republiken der Russischen Foederation. Die russische Foederation hat in den betroffenen Gebieten den durch die USA und das Regime in Kiev entfachten Buergerkrieg beendet. Von einer voelkerrechtswidrigen " Annektion " kann daher rechtlich betrachtet nicht die Rede sein.
Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
Zum Status von Tibet: Völkerrechtliche Grundlagen und die Haltung der Bundesregierungen Ausarbeitung (Aktualisierte und ergänzte Fassung der Ausarbeitung WD 2 – 182/06)
Auszug:
2.1. Die völkerrechtlichen Kriterien des Staatsbegriffes
Die Existenz und die territoriale Ausdehnung von Staaten wird in der völkerrechtlichen Literatur und der Staatenpraxis grundsätzlich unter Effektivitätsgesichtspunkten bestimmt. Ein Staat liegt demnach dann vor, wenn über die auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) dauerhaft ansässigen Personen (Staatsvolk) eine effektive Hoheitsgewalt ausgeübt wird (Staatsgewalt). Staatsgewalt bedeutet die Fähigkeit, eine Ordnung auf dem Staatsgebiet zu organisieren (Verfassungsautonomie = innere Souveränität) und nach außen selbstständig und von anderen Staaten rechtlich unabhängig im Rahmen und nach Maßgabe des Völkerrechts zu handeln (äußere Souveränität).2
Dagegen kommt es nach überwiegender – aber nicht einhelliger – Auffassung auf die völkerrechtliche Anerkennung durch bestehende Völkerrechtssubjekte, also z.B. andere Staaten, nicht an.3
Unter Anerkennung versteht man die einseitige Erklärung eines bestehenden Völkerrechtssubjekts, dass es sich bei dem anerkannten Herrschaftsverband um einen Staat im Sinne des Völkerrechts handelt. 4 Anerkennungen haben jedoch eine wichtige Indizfunktion in Fällen, in denen die Staatseigenschaft eines bestimmten Gebietes umstritten oder unklar ist. 5
Die Nichtanerkennung eines Staates bedeutet nicht, dass zwischen den betroffenen Subjekten keinerlei Rechtsbeziehungen bestehen, sondern nur, dass der übliche völkerrechtliche Verkehr, etwa die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, nicht stattfindet und sich die betreffenden Subjekte gegenseitig nicht als Völkerrechtssubjekte behandeln.
...
In der völkerrechtlichen Debatte wird die Frage, ob China entsprechend diesen Voraussetzungen effektive Staatsgewalt in Tibet ausübt – so sie denn überhaupt aufgeworfen wird – ganz überwiegend bejaht. Tibet ist seit der Kontrollnahme durch die chinesische Volksbefreiungsarmee im Jahr 1950 unter tatsächlicher Kontrolle chinesischer Behörden. Aus dem Effizienzgedanken wird in der Völkerrechtswissenschaft überwiegend geschlossen, dass die Frage nach der Legitimität eines Staates als solche grundsätzlich irrelevant ist.
Allerdings gibt es hiervon eine gewichtige Ausnahme:
Territorien, welche unter Verletzung des Gewaltverbotes von einem anderen Staat im Wege der Annexion erlangt wurden, können nicht Teil des eigenen Staatsgebietes werden, selbst wenn der annektierende Staat effektive Staatsgewalt auszuüben in der Lage ist (Grundsatz: ex iniuria non oritur ius).5 Der Grund für diese Ausnahme wurzelt im Souveränitätsgedanken; er findet seine Rechtsgrundlage im Briand-Kellog-Pakt aus dem Jahr 1928 und ist in der Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta) von 1945 verankert: Die kriegerische Gewaltanwendung gegenüber anderen Staaten ist danach verboten (Art. 1 und 2 BriandKellog Pakt; Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta).
2.2. Die Zweischneidigkeit des Souveränitätsgedankens
Der Souveränitätsgedanke ist indes zweischneidig. Einerseits folgt daraus, dass es völkerrechtlich nicht verboten ist, Separationsbestrebungen auf dem eigenen Staatsgebiet zu bekämpfen. Ein solches Vorgehen ist vielmehr Ausdruck der inneren Souveränität eines Staates. Anderen Staaten ist es mithin verboten solche Separationsbestrebungen zu unterstützen. Sie würden damit das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten verletzen. Bei der Niederschlagung von Separationsbewegungen ist ein Staat aber grundsätzlich an seine völkerrechtlichen Pflichten im Übrigen gebunden; also auch an völkerrechtlich geltende Menschenrechte oder die VN-Charta. 6
Andererseits ist ein bestimmtes Gebiet, welches sich dauerhaft von der Herrschaftsgewalt des ursprünglichen Staates zu trennen vermag, als neuer Staat zu behandeln, sobald es seinerseits die Kriterien des Staatsbegriffes erfüllt; also effektive Staatsgewalt über die dauerhaft auf dem losgelösten Gebiet lebenden Personen erringt (Entstehen eines neuen Völkerrechtsubjektes durch Sezession). 7
Vor dem Hintergrund, dass ein Erwerb von Territorien unter Verletzung des Gewaltverbotes durch Annexion eines anderen Staates völkerrechtswidrig ist, würde Gewalt, die nach diesem Zeitpunkt vom ursprünglichen Staat ausgeht, nun ihrerseits gegen das Gewaltverbot verstoßen.
...
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Geändert von ABAS (13.10.2022 um 07:28 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
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Hier ein interessantes interview über die US Banditen
Wirtschaftlich in gewisser Weise schon.
Siehe dazu Europa in Sachen Iran.
Weil Trump aus perönlichen Motiven die politischen Entscheidungen seines Vorgängers rückgänig machen wollte,
haben wir "zwangsläufig" die neuen Sanktionen der USA mitgetragen, obwohl wir d.h. die Europäer,
das Iranabkommen massgeblich mit verhandelt hatten. Unabhängig sieht anders aus.
Und , es gibt genügend Staaten, welche größere wirtschaftliche Beziehungen zur USA haben, als zu Russland.
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
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