Wären diese Begriffe eindeutig, so dass man sie strafrechtlich im Sinne eines Meineids bewehren könnte, gäbe es keine unterschiedlichen Parteien, die so etwas wie Wohl, Nutzen und Schaden gänzlich anders definieren würden.
Diese Anzeige ist aus juristischer Sicht, so herrlich dumm, das könnte man schon in einer Vorlesung als Witz anbringen.




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