ABAS, deine Aussagen hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshof sind zwar korrekt, Merkelraute sprach in ihrem Post vom Minsker Abkommen, also Völkerrecht. Für die Auslegung von Völkerrecht ist der Internationale Gerichtshof zuständig, der auch in Den Haag liegt. Klageberechtigt sind dort nur Staaten. Merkelraute liegt in der Ansicht falsch, Swasiland könnte klagen, aber das Minsker Abkommen betrifft Swasiland nicht.
Von allen rechtlichen Aspekten abgesehen, ob nun Klage oder keine, die Entscheidungen des IGH dürften für den Unkraine-Russland-Konflikt spielen.
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