Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
Nein! Es koennen keine Staaten vor dem Internationale Strafgerichtshof (IStGH) angeklagt und verurteilt werden sondern Individuen. Vor dem IStGH als staendiges Gericht fuer internationales Voelkerrecht werden Kernverbrechen des Voelkerstrafrechts verhandelt, d.h. Voelkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und – seit Juli 2018 – sogenannte Verbrechen der Aggression.

Der Anspruch des IStGH ist nicht universell, jedoch weitreichend. Der IStGH kann nur einschreiten, wenn eine angeklagte Person die Staatsangehoehrigkeit eines Mitgliedslandes haben, die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedslandes veruebt wurde oder wenn ein Nichtmitgliedstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH bejaht und ein Verbrechen dort vor Gericht bringen will.

Auch wenn viele Laender das Roemische Statut des IStGH ratifiziert haben, so haben Laender wie die USA, Israel, China und die Russischen Foederation es noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert. Ausserdem ist der Internationale Strafgerichtshof nicht Teil der Vereinten Nationen.
ABAS, deine Aussagen hinsichtlich des Internationalen Strafgerichtshof sind zwar korrekt, Merkelraute sprach in ihrem Post vom Minsker Abkommen, also Völkerrecht. Für die Auslegung von Völkerrecht ist der Internationale Gerichtshof zuständig, der auch in Den Haag liegt. Klageberechtigt sind dort nur Staaten. Merkelraute liegt in der Ansicht falsch, Swasiland könnte klagen, aber das Minsker Abkommen betrifft Swasiland nicht.

Von allen rechtlichen Aspekten abgesehen, ob nun Klage oder keine, die Entscheidungen des IGH dürften für den Unkraine-Russland-Konflikt spielen.

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