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Guten Morgen Rabauke076
Habe mal kurz geschaut wer Recht haben könnte – eine Hausfrau oder eine andere Person
Der Bundespräsident muss ein „Vollzeit-Bundespräsident“ sein, darum darf er nicht nebenbei noch Abgeordneter oder Regierungsmitglied sein (Abs. 1). Zusätzlich werden ihm aber auch noch bürgerliche Berufe neben dem Amt verboten (Abs. 2).
Gruß Kiwi der nur „SU“ gewesen ist.
Einige kennen mich - viele können mich.
Du hast wirklich null Ahnung. Der amtierende Bundespräsident darf nur nicht parteipolitisch tätig sein, er muss aber keinesfalls austreten, wenn er und der Kanzler Mitglied derselben Partei sind. Und überlasse es lieber mal unseren Verfassungsrichtern zu beurteilen, wann Verletzungen des GG vorliegen und wann nicht. Du maßt dir hier eine Rechtskunde an, die schon an Überheblichkeit grenzt...
Werter Kiwi, du weißt schon, dass die Rabaukin mir gegenüber am liebsten permanent widersprechen möchte. Kann sie ja gerne machen aber wie du siehst, hat sie sich dabei wieder einmal selbst ein Bein gestellt - wie schon so oft. Und das ärgert sie kolossal, dass sie einfach zu schusselig ist.
Die "Beliebtheit" von Herr Habeck ist in den letzten Wochen sehr stark zurückgegangen
Das ist nicht mehr mein Land
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