Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
Ach ja , dann würde ich mir aber mal Artikel 55 des GG ansehen , Absatz 1 !

Da heißt es : Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören !

Als SPD Mitglied gehörte/gehört er der Regierung an , auch wenn er seine Mitgliedschaft ruhen lässt so ist er doch immer noch Mitglied der SPD !

Und ausgerechnet dir passiert dieser Lapsus , besser kann ein Sonntag nicht beginnen !
Kanzler Kohl (CDU), Bundespräsident Carstens (CDU)

aktuell: Kanzler Scholz (SPD), Bundespräsident Steinmeier (SPD),

Kanzler Kohl (CDU), Bundespräsident Weizsäcker (CDU)

Du verwechselst da was, Mädchen! Der Bundespräsident darf keiner Regierung angehören, aber sehr wohl der Regierungspartei!

Leg dich wieder hin...