Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
Nein, die können nicht klagen. Die haben ja freiwillig die Pachtverträge unterschrieben, an deren Ende ihnen das Windrad am Ende seiner Lebensdauer gehört und folglich von ihnen entsorgt werden muss . Vor ein paar Jahren haben die alle noch gelacht, wenn man sie auf diesen Fehler hinwies. Jetzt ist das Lachen verflogen!
Lebensdauer,
EEG-Förderdauer,
Pachtdauer?

Was davon?

Rückbauverpflichtung?

Das Fundament lässt sich nach 20 Jahren
noch nutzen.

Die Mühlen halten länger als 20 Jahre,
hier Tacke seit über 25 Jahre am Laufen.

Ersatzteile gibt es bestimmt.

Repowern wird man bestimmt auf bestehende Fundamente können,
selbst mit Mühlen mit weniger Leistung / Gesamthöhe.