Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
Habe mir die Seite angeschaut - da sind wir alle gefährdet - man kann dir ans Geld gehen, dich einsperren - fehlt nur noch ein Passus, daß man dir deine Staatsbürgerschaft, sprich Identität nehmen kann und damit alle Rechte - auch die zur finanziellen Unterstützung in Notfällen.

[Links nur für registrierte Nutzer]

Damit hat man die Leute, die sich wehren, im Griff.

Und die Macht kann machen, was sie will.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, .....wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer.....[TABLE]
[TR]
[TD]2.[/TD]
[TD="colspan: 2"]einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

[Links nur für registrierte Nutzer]
Ob das Volk das weiß ?


Du musst da schon den Ganzen Text nehmen:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von solchen Sachen ist aber anscheinend doch erlaubt sofern es nicht dem Nationalsozialismus angekreidet wird. Man hat es also mit einer Sonderregel zu tun und nicht mit etwas was 'allgemeines Gesetz' ist oder auch nur sein kann.


Verbrechen gegen Deutsche darf man bekanntlich Leugnen und genau das wird politischerseits auch immer wieder getan. Aber in seiner Bussfertigkeit lassen Deutsche das ueber sich ergehen.