
Zitat von
Sven71
Ist das so? Sieht eher so aus, als käme das wie ein Bumerang zurück.
1.) Für eine Durchsuchung bedarf es einer richterlichen Anordnung. Diese für eine so noch nie dagewesene Durchsuchung bei einem Ex-Präsidenten von einem Provinzrichter zu besorgen, der bekanntermaßen Obamaspender war, lässt eher eine Agenda als einen Verdacht vermuten.
2.) ein solcher Durchsuchungsbefehl muss - in den USA wie in Deutschland - exakt auflisten, wonach gesucht wird. Ein Freibrief für eine Suche nach "allem Möglichen, womit man den Durchsuchten belasten kann", ist unzulässig. Der [Links nur für registrierte Nutzer]grenzt das wie folgt ein:
Welche Art von Dokumenten ist nicht beschrieben, was bereits ein Problem darstellt. Im Fall eines Arztes beispielsweise wären das ggf. alle Patientenakten, die aber der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und mit deren Herausgabe sich der Arzt strafbar macht - es sei denn, der Vorwurf erstreckt sich auf Abrechnungsbetrug bei der Behandlung. Geht es aber um eine Straftat, welche das ärztliche Wirken gar nicht betrifft, ist eine Beschlagnahme solcherlei geschützter Dokumente nicht statthaft. Einfach alle in besagten Räumen vorgefundenen Dokumente jedweder Art beschlagnahmen zu lassen, lässt stark vermuten, daß hier nicht gezielt gesucht wird, sondern eher beliebig "irgendetwas" gefunden werden soll. Auf keinen Fall geht es hier darum, daß das National Archive Dokumente aus der Präsidialzeit zurückerhält - das war ein vorgeschobenes Pressestatement.
Ein so unscharfer Durchsuchungsbefehl für einen derart einmaligen Akt in der Geschichte nicht nur der USA ist m. E. eine offene Flanke und kann dem FBI und dem DoJ empfindlich auf die Füße fallen.
3.) Trump hat 2 Impeachmentverfahren , den Mueller-Ausschuss, die Heißluftnummer 'Stormy Daniels', etc. schadlos überstanden, weil sich sämtliche Vorwürfe als haltlos erwiesen haben. Das gilt insbesondere für das von Hillary Clinton zusammengekaufte Belastungsdokument "Steele Dossier", dessen Vorwürfe gegen Trump nie verifiziert wurden. Dennoch wurde es in vier Untersuchungen gegen Trump verwendet, wodurch das FBI und das DoJ inzwischen vorbeschädigt sind.
4.) Dem Vorwurf, Trump habe Geheimdokumente entwendet, steht sein Recht als Präsident gegenüber, Dokumente zu deklassifizieren. Ob diese also immer noch Klassifikation besitzen oder nur noch den Stempel tragen, ist zu diesem Zeitpunkt völlig unklar.
5.) Trumps Anwälten wurde der Zutritt während der Durchsuchung verwehrt. Das ist höchst ungewöhnlich, denn es ist das gute Recht des Durchsuchten, eine Beschlagnahme durch einen Rechtsbeistand minutiös protokollieren zu lassen. Schon alleine wegen der vollständigen Rückgabe des Beschlagnahmegutes. Es wird sich zeigen, ob das als Verfahrensfehler gewertet werden wird.
"Am Arsch haben" sieht m. E. anders aus.