Es ist glaube ich üblich, die Hälfte des Gesamtverbrauchs eines Gebäudes auf alle Mietparteien gleichmäßig umzulegen, und nur die andere Hälfte anhand der Messgeräte. In meiner letzten Mietwohnung sollte ich ein paar Hundert EUR nur deswegen nachzahlen, weil nach meinem Auszug, noch innerhalb der Heizperiode teuer Öl nachgekauft wurde, was den Durchschnittspreis erhöhte. Ich beschwerte mich dagegen und musste dann doch nichts nachbezahlen. Wäre es vor Gericht gegangen, hätte ich u. U. verloren. Als Controller kann ich mit solchen Unschärfen aber nicht umgehen.




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