Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
Es sind nicht nur die Türken.

[In der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro oder Serbien lebende Familien- angehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten im Krankheitsfall im Wege der sog. Sachleistungsaushilfe Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.06.03.2018
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Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Wohnsitzstaat (also das Entsendeland des Gastarbeiters) komplett für die medizinischen Behandlungskosten der in der Heimat verbliebenen Angehörigen aufkommt und Deutschland gar nicht involviert ist, oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?