
Zitat von
Pillefiz
Es sind nicht nur die Türken.
[In der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro oder Serbien lebende Familien- angehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten im Krankheitsfall im Wege der sog. Sachleistungsaushilfe Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.06.03.2018
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