Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
Das war schon immer in der BRD so. Das passive Wahlrecht ist nicht durch Qualifikationsnachweis eingeschränkt. Die Voraussetzungen sind ausschließlich Deutsche Staatsbrügerschaft und Volljährigkeit, sofern nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe... das Wahlrecht ausgeschlossen wurde.
Das legt die Vermutung nahe, dass unsere "Politiker" eh nur Maionetten sind, und bekanntlich müssen Marionetten keine besonderen Fähigkeiten nachweisen (sie müssen lediglich gehorchen)...