Kurti hat genauso ein Trauma. Witzigerweise heisst mein Vater auch Kurt. Was denkst du, was da alles zum Vorschein kam. Russen wären Langschläfer, sind faul und arrogant, denken sie wären die Größten, können aber gar nichts. Etc. pp.
Gut, die Sache ist schon Jahre her. Aber er ist der Einzige in unserer Familie, der aktuell gegen Putin ist und einen richtigen Hass auf Putin hat.
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„Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41
Das kann man so sehen. Und ja, ich war wohl bei Putin etwas zu vertrauensselig.
Warum ich sicher bin, dass ich nicht wieder falsch liege? Weil ich direkt angelogen wurde. Nicht durch Hetze von westlichen Lügenpressefritzen, sondern durch Putins Aussage bei dem Besuch von Olaf Scholz bei ihm. Was soll da noch sich dran ändern? Es ist vergangen. Hier kann ich eben das sagen, was du als arrogant bezeichnest. Es ist die Wahrheit, dass Putin gelogen hat, dass er nicht in die Ukraine einmarschieren wolle und auch keinen Krieg wollte!
Das ist keine Arroganz, das ist Wahrheit, die für immer feststeht.
Erzähl das mal den Türken, die an die Ukraine Drohnen liefern und gleichzeitig von Russland hofiert werden...
Aber was du schreibst ist in diesem Fall eh Unsinn, da Russland als Aggressor gilt und die Ukraine nur ihr Territorium verteidigt. Insofern gilt dann folgendes:
[Links nur für registrierte Nutzer]Gewaltverbot und Rüstungsexport
Völkerrechtlich verstoßen Gewalteinsätze (wie der russische Angriff auf die Krim 2014, die andauernden Interventionen im Donbass und eine mögliche weitere bewaffnete Überschreitung der Grenze zur Ukraine) gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 IV UN-Charta. Waffenlieferungen bzw. der Handel mit Waffen sind dagegen aus völkerrechtlicher Sicht zunächst einmal erlaubt: Die Regeln des Welthandelsrechts betreffen der Ausnahmevorschrift des Art. XXI b) ii) GATT zufolge nicht den Handel mit sicherheitsrelevanten Gütern. Der 2014 in Kraft getretene [Links nur für registrierte Nutzer] verpflichtet die Vertragsstaaten zur Ausfuhrkontrolle und stellt einige andere Prüfungskriterien auf, schweigt jedoch zur Frage der Lieferung in Krisengebiete. Möglicherweise aus gutem Grund: Völkerrechtlich steht allen Staaten schon aus Gründen des inneren Gewaltmonopols sowie des in Art. 51 UN-Charta garantierten Rechts auf Selbstverteidigung gegen Angriffe von außen das Recht zur Aufrüstung zu. Hierfür können sie Waffen auch im Ausland einkaufen und verkaufen. Wird ein Staat völkerrechtswidrig angegriffen, so darf er sich nicht nur – individuell oder im Rahmen von Bündnissen kollektiv – verteidigen, andere Staaten dürfen hierfür Verteidigungshilfe leisten, auch in Form von Unterstützungshandlungen wie Waffenlieferungen. Im Rahmen eines bewaffneten Konflikts an den Aggressor zu liefern, würde dagegen wohl als Unterstützungshandlung eines völkerrechtswidrigen Verhaltens Rechtsfolgen nach den Regeln der Staatenverantwortlichkeit auslösen; die Belieferung aufständischer oder oppositioneller Kräfte mit dem Ziel der Destabilisierung eines Regimes kann gegen das Gewalt- oder Interventionsverbot verstoßen.
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