Nicht alle, die nach rechts aussehen, sind rechts. Zu der Zeit als in den östlichen Bundesländern die Linkspartei höhere Mehrheiten hatte, haben sie alles und jeden, die nicht nach ihrer Pfeife tanzen wollten oder deren Meinung ihnen nicht passte als rechtsradikal eingestuft. Heute haben wir den Salat der blindwütigen Diffamierung. Man sollte schon die Missachtung von Gesetzen nachweisen, bevor man jemanden als rechtsradikal einstuft. Es gilt grundsätzlich Artikel 1 GG. Bevor man die Würde eines anderen ankratzt, sollte es schon stimmen, was man behauptet, sonst ist es einfach nur Verleumdung, was man ablässt.