Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, daß sie nicht die Absicht, keine
Pläne und auch keinen Anlaß haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer
Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das
Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu
verändern - und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen. Dies
schließt die Tatsache ein, daß die NATO entschieden hat, sie habe nicht die
Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlaß, nukleare Waffenlager im
Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten einzurichten, sei es durch den Bau neuer
oder die Anpassung bestehender Nuklearlagerstätten. Als nukleare Waffenlager
gelten Einrichtungen, die eigens für die Stationierung von Nuklearwaffen
vorgesehen sind; sie umfassen alle Typen gehärteter ober- oder unterirdischer
Einrichtungen (Lagerbunker oder -gewölbe), die für die Lagerung von
Nuklearwaffen bestimmt sind.