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hamburger
Wenn man die Sache verfolgt, stößt man auf immer mehr absolut irre Fakten.
Die Einverständniserklärung zur Impfung wird von der Staatsanwaltschaft als Zustimmung zu einer möglichen Todesursache gewertet
Nach vielen Wochen quälender Ungewissheit für die Angehörigen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zum Tod der 15-jährigen Cheyenne B. abgeschlossen. Die Mutter sagte [Links nur für registrierte Nutzer]:
„Cheyenne hatte eine starke Thrombose im linken Arm, der sehr dick geworden war. Ich persönlich bin überzeugt, dass meine Tochter diese Thrombose wegen der Impfung entwickelt hat und dass sie eine Herzmuskelentzündung hatte.“
Wir sprechen mit der Sprecherin/Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zum aktuellen Stand der [Links nur für registrierte Nutzer]. Zunächst wird uns mitgeteilt, dass das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde mit Entscheidung von Ende der Woche abgesehen, heißt es weiter, die Verfügung dazu sei schon rausgegangen.
Zwar lief bereits ein Ermittlungsverfahren, aber man war noch bei den Vorermittlungen, um zu schauen, ob man gegen konkrete Personen etwas einleiten müsse. Dabei ginge es um mögliche Ärztefehler.
Die Mutter hätte nämlich den Verdacht geäußert, heißt es von der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, das bei der Impfung die Injektion nicht in den Muskel, sondern in die Vene gesetzt wurde und dass eine Thrombose im Arm im Zusammenhang mit dem Tod der Tochter stehen könnte.
Zunächst sei dann die Akte von der Staatsanwaltschaft an den Sachverständigen gegeben worden. Auf weitere Nachfrage sagt die Sprecherin, dass das Paul-Ehrlich-Institut nicht involviert gewesen sei.
Im Rahmen der Vorermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Krankenakten sichergestellt und besagtes medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige wäre dann zu dem Schluss gekommen, dass es keine Anhaltspunkte gibt für einen Zusammenhang mit einer versehentlichen intravenösen Injektion und der Thrombose. Er schloss weiter sogar aus, dass es bei besagter Impfung überhaupt zu einer intravenösen Injektion gekommen sein könnte. Die Blutgefäße seien in der für eine Impfung empfohlenen Körperregion viel zu klein, um dort versehentlich intravenös etwas zu spritzen.
Der Sachverständige hat bei der 15-jährigen Cheyenne zwar die Thrombose festgestellt, sieht aber keinen Anhaltspunkt für einen Zusammenhang zwischen der Thrombose und dem Kollabieren der jungen Frau. Der Sachverständige, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter, hätte bei der Verstorbenen gesundheitliche Vorschäden festgestellt – Vorschäden, die möglicherweise als Todesursache in Betracht kommen.
Da es kein Anhaltspunkt für ein Verschulden Dritter gäbe, sagt eine Sprecherin, müsse sie sich, was die Vorerkrankungen angeht, aber bedeckt halten.
Im eingangs erwähnten Interview hatte die Mutter dazu aber schon öffentlich Hinweise gegeben: „Cheyennes Papa war vor sechs Jahren mit 48 Jahren an einer koronaren Herzerkrankung mit Hinterwandinfarkt verstorben.“
Die Obduktion hat nun Folgendes ergeben: Zum Todeszeitpunkt bestand eine Herzmuskelentzündung. Eine mögliche Ursache dafür sei laut Sachverständigem eine ebenfalls zum Todeszeitpunkt bestehende Lungenentzündung. Es hätte eine bakterielle Superinfektion gegeben.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagt aber auch, der Sachverständige hätte darauf hingewiesen, dass die Herzmuskelentzündung, wie sie bei Cheyenne vorgefunden wurde, auch eine bekannte, aber seltene Komplikation nach Gabe von mRNA-Impfstoffen darstelle. Das sei, wiederholt die Sprecherin, für den Sachverständigen eine grundsätzlich denkbare Komplikation nach der Impfung bei Cheyenne gewesen.
Die Mutter hatte im Interview erwähnt, dass Cheyenne, nachdem sie am Esstisch umgefallen sei, bald neunzig Minuten reanimiert wurde auf dem Weg ins Krankenhaus: