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Für diese verbale Eskalation scheint die baden-württembergische Landesregierung verantwortlich zu sein:
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7. 02. 2022
Drohungen mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte von schwäbischen Städten wie Stuttgart, Ulm und Ostfildern, haben nach meinen Berichten zu peinlichen Presseerklärungen geführt. Ein Rundbrief, der mir zugespielt wurde, nährt den Verdacht, dass die fast gleichlautenden Formulierungen auf Handreichungen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) zurückgehen.
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Hilfreiches aus dem Ministerium
In einem Schreiben „an die Kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte um Weiterleitung an die Städte und Gemeinden“ vom 2.2.2022 zur „Versammlungslage in Baden-Württemberg“, das mir zugespielt wurde, räumt Minister Strobl ein, dass die Spaziergänge in der Regel friedlich und störungsfrei verliefen. Auch mir berichten Augenzeugen aus Baden-Württemberg, die Polizei habe viel mehr Ärger mit Gegendemonstranten, die sich teilweise nicht an Auflagen halten und aggressiv werden. Trotzdem fährt Strobl einpeitschend fort:
Klar ist eben auch: Die Durchführung einer nicht angemeldeten oder vollziehbar verbotenen Versammlung, stellt für den Leiter einer solchen Versammlung eine Straftat dar und wird als solche geahndet. Wer an einer vollziehbar verbotenen Versammlung teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit zu bis 500 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Und unsere Polizei steht dabei nicht tatenlos am Straßenrand, sondern setzt neutral und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes den Rechtsstaat durch. Es freut mich sehr, dass es mancherorts eine beispielhafte beschleunigte Arbeit bei Bußgeldstellen, Widerspruchbehörden und Justiz gibt.“
Strobl wirbt für seine Hilfestellungen für Kommunen beim Durchgreifen:
Mein Haus stellt allen Städten und Gemeinden regelmäßig Handreichungen und rechtliche Informationen rund um das Versammlungsrecht und aktuelle Rechtsprechung zur Verfügung. Wir stehen den Kommunen sehr gerne mit unserer Expertise in diesen Fragen zur Seite.“
Das reicht bis hin zu antidemokratischen Argumentationshilfen, mit denen er nicht nur die Methoden, sondern auch das Anliegen der Protestierenden delegitimiert. Strobl schreibt:
Die nunmehr seit Wochen zunehmend dynamische Versammlungslage fordert unsere Polizistinnen und Polizisten, die Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger der Städte und Gemeinden vor Ort und freilich nicht zuletzt die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die die infektionsschützenden Maßnahmen des Landes unterstützen und mittragen, ungemein. Wir alle sehnen uns nach einem Ende der Pandemie. Gleichwohl stehen wir zusammen, halten wir zusammen und tun, was nötig ist, um den Weg aus der Pandemie konsequent zu beschreiten. Daran ändert auch eine kleine, aber laute Minderheit nichts, die sich nicht an die Regeln hält, die Versammlungen nicht anmeldet und bei angeblichen Spaziergängen die Behörden austricksen will. Wir sehen auch, wie rechtsextreme Gruppen und Verschwörungsideologen versuchen, das Demonstrationsgeschehen zu instrumentalisieren, wie Menschen, die völlig legitim ihre Meinung zum Ausdruck bringen, beeinflusst und für eigene Zwecke missbraucht werden sollen.“
Auch den Grund für Strobls offenkundige Nervosität findet man in dem Rundschreiben:
Allein am Montag (24. Januar 2022) nahmen an 355 Versammlungen rund 74.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil, im Vergleich zu der bisher stärksten Demonstration am 17. Januar 2022 eine Zunahme um 29 Versammlungen und rund 10.000 Teilnehmenden. Die regionalen Polizeipräsidien setzten zur Lagebewältigung bei den Versammlungen rund 3.200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, davon 635 Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, ein.“
Weil die Gewaltdrohung in Allgemeinverfügungen nur in Baden-Württemberg verbreitet vorkommt – in anderen Bundesländern habe ich das nicht gefunden und offenbar auch meine Leser nicht -, und weil sich die von den Städten verwendeten Formulierungen und Argumentationen sehr stark gleichen, liegt der Verdacht nahe, dass die von Strobl angepriesenen Formulierungshilfen seines Ministeriums hinter der schwäbischen Spezialität der Gewaltandrohung stehen.
Das eine Stuttgart schweigt, das andere mauert
Ich habe das Innenministerium in Stuttgart mit Bitte um Antwort bis heute gefragt, ob dem so ist. Eine Antwort blieb bisher aus. Sollte noch eine Stellungnahme eintreffen, werde ich sie nachreichen und in den Ticker-Meldungen darauf verweisen.
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Nachtrag (22:20 Uhr): Waffennärrische Südwest-Medien
Ein Leser hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Südwestdeutsche Rundfunk schon im März 2020 sein Publikum wissen ließ, dass man als quarantänebrüchiger Mensch auch erschossen werden dürfe. Im O-Ton:
Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.
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auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
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